Nachreiner befürchtet "unendliche Geschichte" im Fall Jatta

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) will nach einem Medienbericht im September den Einspruch des 1. FC Nürnberg gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels gegen den Hamburger SV (0:4) weiterverhandeln.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Hamburgs Bakery Jatta bedankt sich nach dem Sieg bei seinen Fans. Foto: Robert Michael/Archivbild
dpa Hamburgs Bakery Jatta bedankt sich nach dem Sieg bei seinen Fans. Foto: Robert Michael/Archivbild

Frankfurt/Hamburg - Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) will nach einem Medienbericht im September den Einspruch des 1. FC Nürnberg gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels gegen den Hamburger SV (0:4) weiterverhandeln. "Dann müssen wir sehen, ob das Auswirkungen auf andere Einspruchsverfahren hat", sagte der DFB-Kontrollausschussvorsitzende Anton Nachreiner der Tageszeitung "Die Welt" (Dienstag).

Die Nürnberger hatten wie danach auch der VfL Bochum und der Karlsruher SC Einspruch gegen die Wertung ihrer Zweitliga-Spiele gegen den HSV eingelegt, weil nach einem Bericht der "Sport Bild" Zweifel an der Identität des vom HSV eingesetzten Spielers Bakery Jatta bestehen sollen. Die Hamburger hatten erklärt, voll hinter Jatta zu stehen und ihn weiter "voll umfänglich" einzuplanen.

Nachreiner befürchtet einen langwieriges Verfahren im Fall des geflüchteten Fußballers aus Gambia. "Aus meiner Sicht ist nicht klar, ob eine abschließende Entscheidung ergehen kann oder ob man nicht sagen muss, das Verfahren muss man doch wieder aussetzen, bis etwa die Ausländerbehörde zu einem definitiven Ergebnis kommt. Der Fall Jatta könnte sich zu einer unendlichen Geschichte entwickeln", sagte der 63 Jahre alte Jurist.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.