Nachbarschaftsstreit: Prozess um versuchten Totschlag
München/Fürstenfeldbruck (dpa/lby) - Prozess um eine gefährliche Fehde unter Nachbarn: Vor dem Landgericht München II hat ein wegen versuchten Totschlags angeklagter Mann eine Attacke mit einem Hammer auf einen jungen Nachbarn als Eskalation eines jahrelangen Streits unter Nachbarn geschildert. Immer wieder habe er mit dem 18-Jährigen und dessen Familie um nächtlichen Lärm gestritten. "Es war Partystimmung da oben", sagte der 55-Jährige am Montag. "Jede Freitagnacht und auch unter der Woche." Seine ganze Familie sei davon stark beeinträchtigt gewesen. "Jede Woche Höllenlärm."
Der auch wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Familienvater gab zu, Anfang August 2019 im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Fürstenfeldbruck mit einem Zimmermannshammer auf den 18-Jährigen und zwei seiner Freunde eingeschlagen zu haben, als diese nachts nach einem Einkauf in einer Tankstelle nach Hause kamen. "Jetzt reicht's!", soll er laut Anklage dabei gerufen haben.
Eine solche Attacke sei aber gar nicht seine Absicht gewesen. Den 30 Zentimenter langen Hammer in einer schwarzen Stofftasche habe er nur gegriffen, bevor er ins Treppenhaus getreten sei, weil er das Gefühl gehabt habe, sich vor den drei jungen Männern schützen zu müssen. Als dann einer der drei eine Flasche gehoben habe, habe er sich bedroht gefühlt. Er habe den Arm treffen wollen und nur versehentlich den Kopf erwischt. Dass einer der drei nach dem Schlag stark blutete, habe er nicht bemerkt. Auch als er ihn später auf der Straße noch einmal sah, habe kein Blut in seinem Gesicht gesehen.
Als die Gruppe vor ihm floh, sei er gefolgt, räumte er ein. "Es war sicherlich ein Fehler, aber ich wollte die Gunst der Stunde nutzen", sagte er. Er habe einen "Denkzettel verpassen" wollen. Laut Anklage hat er die jungen Männer draußen mit dem Auto verfolgt. Das stimme aber nicht. Er habe zur Polizei fahren und von dem Vorfall berichten wollen. "Es glaubt mir zwar keiner, aber es war so", sagte der 55-Jährige. "Ich wünschte, es wär nicht passiert". Im Nachhinein bewerte er sein Verhalten als "katastrophal".
Die Verlesung der Anklage hatte sich zunächst wegen der Coronavirus-Pandemie verzögert. Ein Nebenkläger hatte den Antrag gestellt, die Verhandlung auszusetzen. Der Vorsitzende Richter wies dies ab. Der Prozess begann wegen der rasanten Ausbreitung des Virus unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen. Nur insgesamt fünf Menschen - Zuschauer und Pressevertreter - durften in den Zuschauerraum gelassen werden, um den Sicherheitsabstand von anderthalb Metern gewährleisten zu können. Allerdings waren wegen der Ausgangsbeschränkungen in Bayern ohnehin keine Zuschauer und nur wenige Pressevertreter gekommen.