Nachbarn mit dem Bajonett erstochen – 99 Monate Haft für 22-Jährigen
MEMMINGEN - Wegen Totschlags an seinem Nachbarn ist ein junger Mann vom Landgericht Memmingen zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Der 22-Jährige hatte gestanden, den 40-Jährigen im Frühjahr nach einem Streit mit einem Bajonett erstochen zu haben. Er gab nach Angaben einer Gerichtssprecherin auch den Tötungsvorsatz zu. Einem Gutachten zufolge ist der 22-Jährige vermindert schuldfähig, da er an einer Persönlichkeitsstörung leidet und zur Tatzeit erheblich betrunken war.
Weil „aufgrund seiner Erkrankung eine Gefährdung für die Allgemeinheit bestehe“, hat das Gericht die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik angeordnet.
Ende April war es zwischen den beiden Männern wegen einer Lärmbelästigung nachts zu einem Streit gekommen. Das Opfer hatte sich bei dem jüngeren Mann, der im selben Mehrfamilienhaus in Memmingen lebte, über die Lautstärke von dessen Musikanlage beschwert. Der Beschuldigte holte daraufhin ein Bajonett aus seiner Wohnung und stach auf seinen Widersacher ein.
Der 40-Jährige wurde bei dem Angriff so schwer verletzt, dass er noch vor dem Eintreffen des Notarztes starb. Beide Männer hatten zur Tatzeit rund drei Promille Alkohol im Blut. Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Der Ankläger hatte neun Jahre gefordert. Die Verteidigung hatte auf sieben Jahre Haft plädiert.
dpa
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