Nach Zugunglück von Garmisch: Arbeit an der Strecke geht weiter

Garmisch-Partenkirchen - Fast vier Wochen nach dem tödlichen Zugunglück in Garmisch-Partenkirchen ist nicht absehbar, wann die Strecke wieder befahren werden kann.
Staatsanwaltschaft München II ermittelt wegen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung
"Die Strecke ist von uns nicht endgültig freigegeben, weil nach wie vor Untersuchungen durch Sachverständige vor Ort durchzuführen sind", sagte Oberstaatsanwältin Andrea Grape am Mittwoch in München.
Eine Prognose, wie lange dies noch dauern wird, sei derzeit nicht möglich. Welche Experten genau auf dem Abschnitt nach Hinweisen auf die Unglücksursache suchen, wollte Grape nicht verraten. Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt wegen eines Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung gegen drei Bahn-Mitarbeiter.
Sachverständige sollen Gutachten erarbeiten
Die Sachverständigen werden Grape zufolge Gutachten erstellen. Erst dann könnten die Ermittler mit einer strafrechtlichen Bewertung beginnen und prüfen: "Trägt jemand eine Mitschuld an diesem Unglück oder tragen vielleicht mehrere Personen eine Mitschuld?"
Am Mittag des 3. Juni war ein Regionalzug von Garmisch-Partenkirchen nach München entgleist. Vier Frauen sowie ein 13-Jähriger starben. Fast 70 Menschen wurden verletzt, 16 davon schwer und 52 leicht.
Haben Mängel am Bahndamm den Zug zum Entgleisen gebracht?
"Zu einer möglichen Unfallursache kann ich im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen gar nichts sagen", betonte Grape. Parallel zur Staatsanwaltschaft sucht auch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) nach der Unfallursache.
Wie der "Münchner Merkur" berichtete, verdichteten sich die Hinweise, dass Mängel am Bahndamm den Zug zum Entgleisen gebracht haben. "Neben den Fahrzeugen ist insbesondere auch die Infrastruktur Gegenstand der Untersuchungen", sagte BEU-Sprecher Moritz Metzler der Zeitung.
Rund um die Unfallstelle müssen nach bisherigen Angaben der Deutschen Bahn rund 700 Meter Schienen sowie 500 Schwellen erneuert werden. Zudem sind neue Oberleitungen nötig. Die Arbeiten können erst starten, wenn es eine Freigabe durch die Behörden gibt.