Nach Zugspitzlauf-Drama: Strafbefehl gegen Veranstalter
Es war ein Drama, das sich mitten im Sommer auf Deutschlands höchstem Berg abspielte: Regen, Schnee und Kälte beim Zugspitzlauf im vergangenen Juli. Zwei Extremsportler starben. Jetzt hat die Sache ein juristisches Nachspuiel für die Vernastalter.
Die Staatsanwaltschaft München II hat beim Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen Antrag auf Strafbefehl gegen den Veranstalter des Zugspitzlaufes vom Juli gestellt. Wie die „Schwäbische Zeitung“ (Freitagausgabe) vorab berichtete, lautet der Vorwurf auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft sei bei ihren Ermittlungen und nach umfangreichen Zeugenvernehmungen zu der Überzeugung gelangt, dass der Zugspitzlauf unter den gegebenen Bedingungen hätte nicht gestartet werden dürfen oder rechtzeitig abgebrochen werden müssen.
Während des Extrem-Berglaufs auf Deutschlands höchsten Berg waren Mitte Juli bei widrigsten Wetterverhältnissen zwei Sportler ums Leben gekommen. Die rund 600 Teilnehmer waren zum Teil in kurzen Hosen und T-Shirts auf die rund 16 Kilometer lange Strecke über 2100 Höhenmeter gegangen. Im Laufe des Tages kam es bei böigem Wind zu Schneeregen und Neuschnee bis zu zehn Zentimetern. Die Temperaturen fielen teils auf minus zwei Grad Celsius.
Ein 41-Jähriger aus Witten (Ennepe-Ruhr-Kreis) und ein 45-Jähriger aus Ellwangen in Baden-Württemberg starben kurz vor dem Ziel an Unterkühlung. Sechs Sportler wurden in Krankenhäuser gebracht. (ddp)
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