Nach Zugspitz-Drama: Veranstalter haftet doch

GARMISCH-PARTENKIRCHEN - Nach dem Drama beim Zugspitzlauf (2 Tote) drohen dem Organisator nun strafrechtliche Konsequenzen. Im Fokus der Ermittlungen steht die Auswertung der Wetterdaten.
Der Tod zweier Extremsportler beim Zugspitzlauf geht vor allem auf Unterkühlung zurück. Bei dem 45-Jährigen aus Ellwangen wurden bei der Obduktion außerdem Hinweise auf einen Kreislaufkollaps gefunden. Der 41-Jährige aus Witten wurde zweifelsfrei Opfer der Kälte. Unterdessen gehen die Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft weiter. In den kommenden Tagen werden weitere Läufer befragt.
Sechs Sportler waren am Sonntag bei dem Lauf auf Deutschlands höchsten Berg völlig erschöpft mit Unterkühlungen zusammengebrochen und ins Klinikum Garmisch gebracht worden. Hans P. (45) erlag auf dem Berg vermutlich einem Kollaps, Uwe M. (41) starb an Unterkühlung. Die Auswertung der Wetterdaten steht deshalb im Mittelpunkt der Ermittlungen. „Gab es eine Unwetterwarnung und wer wusste davon? Das sind die entscheidenden Fragen“, betont Rüdiger Hödl, Chef der Staatsanwaltschaft München II.
Haftungserklärung unterschrieben
Der Veranstalter hatte vor dem Start auf schlechtes Wetter aufmerksam gemacht, den Lauf aber nicht abgesagt. „Ich kann nur mein tiefstes Bedauern ausdrücken“, sagte Peter Krinninger. Die Haftungserklärung, die die Läufer vorm Start unterschrieben hatten, schützt ihn zwar vor zivilrechtlichen Konsequenzen. „Strafrechtlich spielt das keine Rolle“, so Rüdiger Hödl. Dem Veranstalter droht ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung bzw. Körperverletzung.
Bergsteiger-Legende Reinhold Messner hat sich unterdessen für eine Abschaffung von Läufen auf hohe Berge ausgesprochen: „Diese Leute sind wie Lemminge in eine Dummheit gelaufen.“
Ralph Hub