Nach Warnstreik-Verbot Tarifkonflikt im Handel verschärft

Nürnberg (dpa/lby) - Ein von Arbeitgebern gerichtlich erwirktes Warnstreikverbot droht den seit Mitte Mai schwelenden Tarifkonflikt im bayerischen Einzelhandel weiter zu verschärfen. Die Karstadt Warenhaus GmbH erwirkte am Freitag per Eilentscheidung beim Arbeitsgericht Nürnberg ein Verbot des für diesen Samstag in Nürnberger Karstadt- und Kaufhof-Warenhäusern geplanten Warnstreiks; zu der befristeten Arbeitsniederlegung hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi aufgerufen.
Für ein Verbot eines Warnstreiks am Freitag kam die Entscheidung allerdings zu spät. Zum Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung waren die meisten Freitags-Aktionen der Gewerkschaft, darunter eine Kundgebung samt Demonstrationszug von Kaufhaus-Mitarbeitern in der Nürnberger Innenstadt, bereits abgeschlossen.
Das Gericht verpflichtete Verdi dazu, entsprechende Aufrufe zu widerrufen und auf Arbeitskampfmaßnahmen in den Nürnberger Häusern des Karstadt-Konzerns, zu dem inzwischen auch Kaufhof gehört, zu verzichten. Die Kammer verwies zur Begründung auf die bestehende Friedenspflicht, "die sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Haustarifvertrag ergibt". Solange die Friedenspflicht bestehe, sei ein Streik unzulässig, betonte das Arbeitsgericht.
Verdi-Verhandlungsführer Hubert Thiermeyer bezeichnete die Entscheidung und das Vorgehen des Gerichts als "skandalös". "Wir wurden vor Entscheidung des Gerichts nicht gehört", sagte er der dpa. "Eilantrag und Eilentscheidung sind bei uns zeitgleich eingegangen - erst nach dem Ende der Öffnungszeiten des Arbeitsgerichts", berichtete Thiermeyer. Damit sei Verdi die Möglichkeit genommen worden, unmittelbar darauf mit Rechtsmitteln zu reagieren.
Verdi bleibe daher nichts anderes übrig, als die für Samstag geplanten Warnstreiks bei den Nürnberger Häusern des Karstadt-Konzerns abzusagen. "Das Ganze wird aber nächste Woche weiter die Gerichte beschäftigen", kündigte Thiermeyer an.
Der Gewerkschaftsfunktionär geht davon aus, dass der Weg der Arbeitgeber zum Arbeitsgericht das Klima in der laufenden Tarifrunde stark belasten werde. "Das wird den Ärger bei den Mitarbeitern noch mehr anheizen", befürchtet er. Was die Friedenspflicht angehe, so sei diese mit der Kündigung des Flächentarifvertrags auch bei Karstadt erloschen, widersprach Thiermeyer der Einschätzung von Arbeitgebern und Gericht. Der mit Karstadt vor längerer Zeit abgeschlossene Zukunfts-Tarifvertrag sei an den inzwischen gekündigten Branchentarifvertrag gebunden.