Nach Razzia in Peepshow: Der Boss musste vor Gericht!

Bülent T. sollte 40.000 Euro zahlen, weil er sieben Frauen illegal beschäftigte.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Nur legales Entblättern erlaubt: Das Hauptzollamt in Nürnberg rückte mit 20 Beamten zur Razzia im Peep-Show-Etablissement an.
AP Nur legales Entblättern erlaubt: Das Hauptzollamt in Nürnberg rückte mit 20 Beamten zur Razzia im Peep-Show-Etablissement an.

Bülent T. sollte 40.000 Euro zahlen, weil er sieben Frauen illegal beschäftigte.

NÜRNBERG „Ansehnlich müssen die Frauen sein, dann bringen sie auch Geld in die Kasse“, so umschrieb ein Insider am Nürnberger Amtsgericht Sinn und Zweck einer Peep-Show.

Dass die sich entblätternden Damen auch eine Arbeitserlaubnis haben, versteuert und versichert werden, interessiert mehr die Behörden. Bei einer Razzia des Hauptzollamts in einem Etablissement in der Nürnberger Luitpoldstraße (mit angeblich 20 Beamten in Kampfanzügen) kam heraus, dass sich sieben der Künstlerinnen aus Osteuropa illegal auf der Bühne räkelten. Gegen den Bußgeldbescheid von 40.000 Euro Buße erhoben die Betreiber gestern Einspruch vor Gericht.

"Das sind doch keine klassischen Angestellten“

Offiziell ist Bülent T. (32) der Geschäftsführer, er schwieg. Er sei mehr der Vertreter des Chefs, erklärte sein Verteidiger: teile die Damen zum Auftritt ein, mache Durchsagen wie „Bitte die Kabinen sauber halten“ und zahle den Frauen den Verdienst täglich bar aus. Ansonsten habe er nicht viel zu bestimmen.

Das mache der eigentliche Chef, Lothar F. (42). Doch der ist nach eigenen Angaben nur für die Geldautomaten in der Peep-Show zuständig, in die Kunden Geld reinwerfen, damit das Guck-Fenster aufbleibt. Bei der Beschaffung der Damen habe er sich auf Walter H. (60) verlassen, „weil das Geschäft so aufwändig ist“.

Walter H.s Agentur liefere laut Vertrag die Künstlerinnen. Dieser wiederum meldete die Frauen stets beim Gewerbeamt als selbstständige Unternehmerinnen an, „weil die grad mal 14 Tage da sind, so etwas sind doch keine klassischen Angestellten“. Sind sie doch, meinte der Vertreter des Hauptzollamts. Dazu hätte man die Frauen in einem längeren Prozess alle vernehmen müssen. Aus „prozessökonomischen Gründen“ reduzierte Richter Klaus Hellein das Bußgeld auf 4000 Euro. cis

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.