Nach "Ibiza-Video" Ermittlungen eingestellt

Nach der Veröffentlichung des für ihn verheerenden «Ibiza-Videos» hat Österreichs Ex-Vizekanzler Strache mehrere Journalisten angezeigt. Die Staatsanwaltschaft in München hat nun mitgeteilt, was sie von der Anzeige hält.
dpa |
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München (dpa/lby) - Die Staatsanwaltschaft München I hat nach der Veröffentlichung des aufsehenerregenden "Ibiza-Videos" mit Österreichs Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache die Ermittlungen gegen Journalisten der "Süddeutschen Zeitung" eingestellt. "Die Prüfung des Sachverhalts ergab, dass sich die Beschuldigten nicht strafbar gemacht haben", hieß es in einer Mitteilung vom Freitag.

Der frühere FPÖ-Chef Strache, den das Video zum Rücktritt zwang, hatte drei Journalisten und zwei Chefredakteure der "SZ" unter anderem wegen "Zugänglichmachen von höchstpersönlichen Bildaufnahmen" angezeigt. Die Ermittlungen gegen zwei ebenfalls angezeigte Geschäftsführer hatte die Behörde den Angaben zufolge gar nicht erst aufgenommen.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass "das überragende Interesse an der Berichterstattung über die thematisierten Missstände von erheblichem Gewicht" sei und dieses Interesse die Nachteile für Strache überwiege.

Strache ist auf dem heimlich gefilmten Video, das im Mai dieses Jahres veröffentlicht wurde, im Gespräch über mögliche Formen politischer Einflussnahme mit einer vermeintlichen russischen Investorin zu sehen. Das Video wurde im Sommer 2017 auf der Mittelmeerinsel Ibiza aufgenommen. Strache musste nach der Veröffentlichung durch "Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" von seinen politischen Ämtern zurücktreten; außerdem zerbrach die gesamte rechtskonservative Regierung in Österreich.

Nicht nur in München waren Anzeigen eingegangen, auch die Staatsanwaltschaft Hamburg bestätigte im Juni den Eingang einer Anzeige gegen Personen, die an der Herstellung und Verbreitung des Videos beteiligt gewesen sein sollen.

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