Nach Gerichtsbeschluss: Flüchtling aus Griechenland geholt

Das Rücknahme-Abkommen von Deutschland mit Griechenland war Flüchtlingshelfern von Anfang an ein Dorn im Auge. Jüngst hat ein Münchner Gericht die Bundesrepublik dazu verdonnert, einen weggebrachten Afghanen zurückzuholen. Langes Warten ist nun vorbei.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/Archiv
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/Archiv

München - In einem wohl außergewöhnlichen Justizfall hat die Bundesrepublik Deutschland einen nach Griechenland gebrachten Flüchtling wieder zurückgeholt. Das hatte das Verwaltungsgericht München angeordnet, weil dem Mann sonst die Abschiebung nach Afghanistan drohe. Rund anderthalb Monate später sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch nun, der Mann sei am Vortag in die Bundesrepublik gebracht worden und komme jetzt in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter. Details nannte er nicht. Die Bundespolizei hatte den Afghanen Ende Mai an der Grenze zwischen Bayern und Österreich in einem Zug aufgegriffen und einen Tag später per Flugzeug nach Griechenland gebracht, wo er zuvor Asyl beantragt hatte. Dort kam der Mann in Abschiebehaft. Grundlage der Zurückweisung war eine mit Griechenland getroffene Vereinbarung.

Das Gericht hatte die Bundespolizei als Vertreterin der Bundesrepublik in dem Verfahren am 8. August per Eilbeschluss aufgefordert, den Mann "umgehend" auf Staatskosten nach Deutschland zurückzubringen. Ihm drohe die Abschiebung nach Afghanistan. Laut der Hilfsorganisation Pro Asyl war es die erste Entscheidung dieser Art.

Das Gericht hatte nur in dem konkreten Einzelfall entschieden. Es meldete in dem Beschluss aber allgemein "erhebliche Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit und der Existenz" der Praxis an. Auch sei mit der Entscheidung der Bundespolizei eine Prüfung des Falls durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgeblieben. Zudem bestünden Bedenken, ob Griechenland für das Asylverfahren überhaupt zuständig ist, "da systemische Mängel im griechischen Asylsystem nach vorläufiger Einschätzung nicht ausgeschlossen werden könnten".

Nach dem Beschluss war nach Ansicht von Pro Asyl und dem Anwalt des Afghanen seitens der Bundesrepublik zu wenig passiert. Der Anwalt hatte daher beim Gericht beantragt, Zwangsgeld gegen die Bundesrepublik anzudrohen. Er verwies unter anderem auf ein Schreiben der Bundespolizeidirektion München, wonach die Verzögerungen unter anderem an den griechischen Asylbehörden lägen, die unter anderem die Identität und einen möglichen Verbleib des Afghanen dort prüften, da unterschiedliche Personalien des Mannes vorlägen. Erschwerend komme der Umstand hinzu, dass derzeit in Griechenland Haupturlaubszeit sei.

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