Nach Folter-Sex mit Tochter: SEK-Mann zurück in den Dienst?

Nach dem erstaunlich milden Urteil von Herbruck: Das Verwaltungsgericht in Ansbach entscheidet über die weitere berufliche Karriere des Folterknechts in Uniform.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Für jahrelangen Folter-Sex mit seiner eigenen minderjährigen Tochter bekam dieser Elite-Polizist des Sonder-Einsatz-Kommandos Nürnberg ein erstaunlich mildes Urteil.
Klaus Schillinger 2 Für jahrelangen Folter-Sex mit seiner eigenen minderjährigen Tochter bekam dieser Elite-Polizist des Sonder-Einsatz-Kommandos Nürnberg ein erstaunlich mildes Urteil.
Er durfte nicht mehr beim SEK arbeiten, sondern wurde in den Innendienst versetzt
dpa 2 Er durfte nicht mehr beim SEK arbeiten, sondern wurde in den Innendienst versetzt

Nach dem erstaunlich milden Urteil von Herbruck: Das Verwaltungsgericht in Ansbach entscheidet über die weitere berufliche Karriere des Folterknechts in Uniform.

NÜRNBERG Er machte die eigene minderjährige Tochter zur Sex-Sklavin, um seine sado-masochistischen Perversionen ausleben zu können. Dafür wurde Hans B.* (49), Elite-Polizist des Sondereinsatzkommandos (SEK) in Nürnberg, vom Amtsgericht Hersbruck am Mittwoch zu elf Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Die fatale Folge des erstaunlich milden Urteils: Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Folterknecht in Uniform wieder in den Dienst zurückkehren darf.

Die Disziplinarbehörde der Polizei in München, die für die beamtenrechtliche Ahndung solcher Vergehen zuständig ist, hat ein klares Ziel. Sie will, dass Hans B. endgültig aus dem Polizeidienst entfernt wird. Doch so einfach, wie dies trotz der gerichtlich festgestellten Vergehen des SEK-Manns aussieht, ist das nicht. Alles hängt jetzt vom Verwaltungsgericht in Ansbach ab.

Kollegen gegen Weiterbschäftigung des perversen Polizisten

Dort ist der Fall bereits bekannt. Als die Vorwürfe gegen Hans B. durch eine Anzeige seiner inzwischen volljährigen Tochter bekannt geworden waren und ein Ermittlungsverfahren lief, wurde der SEK-Gruppenführer auf Anweisung des Polizeipräsidenten sofort vom Dienst suspendiert. Gegen diese Anordnung legte Hans B. Beschwerde ein, zog vor das Verwaltungsgericht – und bekam auch noch recht. Die Suspendierung wurde wieder aufgehoben. Polizeisprecher Peter Grösch sagte zur AZ: „Er durfte aber nicht mehr beim Sondereinsatzkommando arbeiten, sondern wurde in den Innendienst versetzt.“ Erst nach einer erneuten Beschwerde, diesmal von Seiten der Polizei, wurde die Suspendierung Ende August vom Verwaltungsgericht wieder in Kraft gesetzt.

Das letzte Wort ist damit noch längst nicht gesprochen. Das Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft weiter, genauso wie seine Beschwerde gegen die Entlassung aus dem Polizeidienst. Trotz seiner rechtskräftigen Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen bezieht Hans B. sein Gehalt weiter!

Für seine Kollegen wäre die Weiterbschäftigung des perversen Polizeibeamten, der sich aus sexuellen Motiven heraus von seiner Tochter foltern ließ, mehr als eine Zumutung. „Es kann nicht sein, dass ein Polizist, der so etwas tut, weiter Polizist bleiben darf. Dadurch würden wir ein großes Stück an Autorität und Glaubwürdigkeit verlieren“, sagte ein hochrangiger Nürnberger Polizeibeamter zur AZ.

* Name geändert

Helmut Reister

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.