Nach Dachau-Mord: Anklage erhoben

Im Fall des während einer Gerichtsverhandlung in Dachau ermordeten Staatsanwaltes ist Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen erhoben worden.
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Das Münchner Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Christian Chymyn/dapd 2 Das Münchner Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Ein Krankenwagen vor dem Amtsgericht Dachau.
Jörgensen/Süddeutsche Zeitung, dapd 2 Ein Krankenwagen vor dem Amtsgericht Dachau.

Im Fall des während einer Gerichtsverhandlung in Dachau ermordeten Staatsanwaltes ist Anklage gegen den mutmaßlichen Todesschützen erhoben worden.

Dachau/München – Die Staatsanwaltschaft München wirft dem 54-Jährigen Mord und dreifachen versuchten Mord vor. Sie sieht niedrige Beweggründe und Heimtücke des Beschuldigten bei den Taten am 11. Januar als gegeben an, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte. Als Motiv nimmt die Anklagebehörde Rache des Schützen wegen der kurz zuvor ausgesprochenen Verurteilung an.

Nach ihren Ermittlungen feuerte der 54-Jährige sechs Schüsse auf den 31-jährigen Staatsanwalt sowie in Richtung des Richtertischs aus einer Pistole ab, die er in den Sitzungssaal mitgebracht hatte und illegal besaß. Er war wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hat für den Prozess 62 Zeugen und 10 Sachverständige benannt.

Das Münchner Landgericht muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

 

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