Nach Annafest-Drama gelähmt: Mädchen verklagt Forchheim
Pächter und Eigentümer des „Gottla-Keller“ sollen 300.000 Euro am Anne (18) zahlen.
FORCHHEIM Anne war erst 15 Jahre alt, als ihr unbeschwertes Teenager-Leben von einer Sekunde auf die andere jäh endete: Die Schülerin stand mit Freundinnen auf dem Forchheimer Annafest in der Nähe des Ausschanks vom Gottla-Keller, als ein riesiger Ast in ihren Rücken krachte. Er hatte sich durch eine Orkanböe gelöst. Das war am 29. Juli 2005. Seitdem sitzt die junge Frau im Rollstuhl. Jetzt klagt sie auf Schmerzensgeld – gegen die Stadt Forchheim, den privaten Eigentümer des Geländes und den Pächter, eine Brauerei.
Um die Sicherheit der Gäste auf der Bergkirchweih zu garantieren, werden zurzeit in Erlangen 130 kranke Bäume gefällt. Wäre das Unglück auf dem Annafest, das auch ein Todesopfer gefordert hatte, durch eine derartige Maßnahme zu verhindern gewesen?
Für Holger Zebisch, den Rechtsanwalt der heute 18-jährigen Anne P., steht eine Frage im Mittelpunkt: „Für wen war die Vorschädigung des Baumes erkennbar?“
Erster Gerichtstermin verlief positiv für das Unfall-Opfer.
Das Strafverfahren gegen mögliche Verantwortliche war eingestellt worden. Keinem hatte ein fahrlässiges Fehlverhalten zur Last gelegt werden können. Nun versucht es Anne P., die trotz der folgenschweren Verletzung ihren Realschulabschluss schaffte und jetzt eine Lehre zur Bürokauffrau macht, mit ihren Eltern auf dem Weg der Zivilklage. Dort gilt ein anderer Fahrlässigkeitmaßstab. Es geht um 250000 Euro Schmerzensgeld und 40.000 Euro Schadensersatz für die Umbaumaßnahmen im Haus.
Diese Woche fand der erste Gerichtstermin vor der Zivilkammer des Landgerichts Bamberg statt. „Der Richter hat sich schon weit aus dem Fenster gelehnt und gesagt, dass eine Haftung aller drei Beklagten in Frage käme“, freut sich Rechtsanwalt Holger Zebisch.
Begründung des Richters Manfred Bomba: Auf einem Gelände, das der Öffentlichkeit zum Feiern zur Verfügung gestellt werde, sei von einer „erhöhten Verkehrssicherungspflicht“ auszugehen. Daraus erwachse die Notwendigkeit „einer kompromisslosen Prüfung (der Bäume), wozu ein Gutachter eingeschaltet werden muss“. au
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