Nach 11 Jahren: Gericht beendet Lärm-Krieg am Fußballplatz

Das Landgericht Nürnberg verwies Volker L. in die Schranken. Er fühlt sich vom Spielbetrieb des FC Möning belästigt und hatte fast 500 Anzeigen erstattet
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Empfindliche Niederlage: Volker L. muss den Lärm auf dem Fußballplatz nahe seinem Haus ertragen
bayernpress.com 2 Empfindliche Niederlage: Volker L. muss den Lärm auf dem Fußballplatz nahe seinem Haus ertragen
Deutlicher Sieg: Sportvereins-Chef Josef Bauer (links) und Bürgermeister Willibald Geiller können jetzt durchatmen.
bayernpress.com 2 Deutlicher Sieg: Sportvereins-Chef Josef Bauer (links) und Bürgermeister Willibald Geiller können jetzt durchatmen.

Das Landgericht Nürnberg verwies Volker L. in die Schranken. Er fühlt sich vom Spielbetrieb des FC Möning belästigt und hatte fast 500 Anzeigen erstattet

NÜRNBERG/FREYSTADT Elf Jahre lang herrschte Krieg zwischen dem Fußballclub Möning (Kreis Neumarkt) und einem Anwohner. Jetzt zog das Landgericht Nürnberg endlich einen Schlussstrich: Volker L. (63), der fast 500 Anzeigen wegen Lärmbelästigung erstattete und den Verein damit zum Schweigen bringen wollte, muss die auf dem Fußballplatz entstehende Geräuschkulisse hinnehmen. Die Aktivitäten auf dem Sport- und Bolzplatz, in der Mehrzweckhalle und im Vereinsheim stellen keine unzumutbare Beeinträchtigung für Volker L. dar.

Zu diesem Ergebnis ist die 4. Zivilkammer des Nürnberger Landgerichts gekommen, die es sich nicht einfach gemacht hat. Abgesehen von einem Gutachter, der den Lärmpegel mit modernster Elektronik erfasste, hörte sich das Gericht sogar den Lärm während eines Sonntagsspieles an – unter anderem auf der Terrasse des streitlustigen Anwohners. Richterin Brigitte Schmechtig-Wolf kam dabei zu dem Ergebnis, dass von dort aus der Jubel der Fans zwar deutlich wahrzunehmen ist, aber eine normale Unterhaltung immer noch ermögliche.

Hörgerät wegen "Stress durch den Lärm"

Schlechte Karten hatte Volker L. auch deshalb, weil er erst 1998 in das Haus neben dem Sportgelände einzog. Den Fußballplatz dagegen gibt es nämlich bereits seit fast 40 Jahren. Im Juristendeutsch musste sich Volker L. sagen lassen, dass dadurch eine „gesteigerte Duldungspflicht“ bestehe. Im Klartext: Wer in ein Haus neben ein Sportgelände einzieht, muss mit mehr Lärm rechnen.

Das sah Volker L. bisher ganz anders. Er klagte gegen alles, was Geräusche von sich gab: Wenn der Ball gegen die Bande klatschte, wenn die Spieler ihre Schuhe zum Säubern aneinander schlugen, wenn der Rasen gemäht wurde, wenn im Vereinsheim gefeiert wurde und und und. Ständig rief er die Polizei.

Das bizarrste Element im gerichtlich ausgetragenen Streit wurde schon in der ersten Prozessrunde offenbar: Volker L., der sich akustisch belästigt fühlt, benötigt ein Hörgerät. Er selbst findet das gar nicht komisch. Zur AZ sagte er. „Der Stress durch den Lärm hat zu der Beeinträchtigung geführt.“

Club-Vorstand Josef Bauer atmete nach dem Urteilsspruch erst einmal tief durch. Ganz sicher darf er allerdings noch nicht sein: Volker L. kann auch dieses Urteil anfechten.Helmut Reister

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