Mutter erschlägt Baby – sechs Jahre Haft
Passau – Mit ihrer Hand versucht die Angeklagte, ihr Gesicht zu verbergen – vielleicht auch die Tränen, als die Vorsitzende Richterin das Urteil spricht: Sechs Jahre Haft wegen Totschlags in einem minderschweren Fall. Das Landgericht Passau sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die 23-Jährige im Mai vergangenen Jahres ihren Sohn nach der Geburt mit Schlägen auf den Kopf getötet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung dagegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Noch im Gericht wurde die Frau verhaftet. Anschließend sollte sie in das Frauengefängnis im schwäbischen Aichach gebracht werden.
Die 23-Jährige, die bereits Mutter eines dreijährigen Buben ist, hatte in dem Prozess zugegeben, ihrem Sohn kurz nach der Geburt mit einer Zange auf den Kopf geschlagen zu haben. Das Kind sei zu dem Zeitpunkt aber schon tot gewesen, hatte sie gesagt. Dem widersprach das Gericht entschieden. Das Kind sei im Badezimmer gesund auf die Welt gekommen und dann von der eigenen Mutter mit zwei Schlägen getötet worden. „Sie wusste, dass das Kind lebt und wollte es töten“, sagte Richterin Angela Meier-Kraut.
Die Angeklagte hatte in dem Prozess erklärt, dass sie nach der Geburt mehr als eine Stunde lang versucht habe, den kleinen Buben wiederzubeleben. Mit den Zangenschlägen habe sie eine Reaktion des Babys provozieren wollen. Dem hatte bereits der Gerichtsmediziner in der Verhandlung widersprochen. Das Neugeborene habe nach der Geburt gelebt, habe Schädelbrüche gehabt und sei an deren Folgen gestorben.
Den Leichnam hatte die Frau danach in ihrer früheren Wohnung in Bad Griesbach (Landkreis Passau) versteckt. Das Baby verpackte sie mit einem Teddy wie ein Päckchen, das sie unter eine Matratze legte. Angeblich wollte sie ihr Kind später beerdigen. Wegen des Verwesungsgeruchs wurde der tote Bub nach etwa drei Monaten entdeckt.
In ihrer Urteilsbegründung wandte sich die Richterin direkt an die Angeklagte und sagte zu der Tat: „Ich persönlich habe große Probleme, das nachzuvollziehen.“ Das Kind habe der Mutter nichts getan – außer: „Es kam zur Unzeit auf die Welt.“ Abgewandt vom Publikum, bekleidet mit dunkelblauer Jeans und schwarzem Pullover, folgte die Frau den Ausführungen der Richterin. Regungen waren kaum zu beobachten. Sie weinte stumm.
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