Münchner Hauptbahnhof: Alkoholverbot gilt künftig ganztägig

München (dpa/lby) - Das Alkoholverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt künftig nicht nur in der Nacht, sondern auch am Tag. Auf den Straßen und Plätzen entlang des Verkehrsknotenpunktes darf Alkohol ab August weder getrunken noch "zum Zwecke des dortigen Verzehrs" mitgeführt werden.
von  dpa
Eine Bierflasche liegt am Bahnsteig eines S-Bahnhofs. Foto: Tobias Hase
Eine Bierflasche liegt am Bahnsteig eines S-Bahnhofs. Foto: Tobias Hase © dpa

München (dpa/lby) - Das Alkoholverbot rund um den Münchner Hauptbahnhof gilt künftig nicht nur in der Nacht, sondern auch am Tag. Auf den Straßen und Plätzen entlang des Verkehrsknotenpunktes darf Alkohol ab August weder getrunken noch "zum Zwecke des dortigen Verzehrs" mitgeführt werden. "Das Rund-um-die-Uhr-Verbot schafft klare Verhältnisse und macht den Hauptbahnhof endgültig uninteressant für die Trinkerszene", erläuterte Kreisverwaltungsreferent Thomas Böhle (SPD) am Dienstag.

"Wir haben mit dem nächtlichen Alkoholverbot gute Erfahrungen gemacht, die wir jetzt auf den ganzen Tag übertragen", erläuterte Böhle. Davon profitierten Reisende, Geschäftsleute und Anwohner gleichermaßen.

Der räumliche Geltungsbereich der Regelung bleibt der Entscheidung des Kreisverwaltungsausschusses im Stadtrat zufolge unverändert; dem Beschluss muss die Vollversammlung an diesem Mittwoch zwar noch zustimmen, doch dies gilt als Formsache. Ausgenommen sind und bleiben die Restaurants und Freischankflächen in der Verbotszone. Auch Bürger, die ein Tragerl Bier eingekauft haben oder eine Flasche Rotwein mit zu Freunden bringen, bekommen keine Probleme.

Das Verbot gilt seit dem 21. Januar 2017 bereits in der Nacht zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Seither ist die Zahl alkoholbedingter Straftaten deutlich zurückgegangen. Auch in Nürnberg gibt es seit Anfang November ein ganztägiges Alkoholverbot rund um den Bahnhof, um Schlägereien und Pöbeleien Herr zu werden. Eine erste Bilanz konnte die Polizei aus dem Stegreif jedoch noch nicht ziehen.

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