München und Holzkirchen: Kuhglockenstreit wird immer bizarrer
München/Holzkirchen - Nein, sie wird sich nicht verbiegen lassen. Das macht sie im Landgerichtsflur allen, die es wissen wollen, deutlich. Regina Killer (41), ihres Zeichens Viehhalterin in Erlkam bei Holzkirchen, wird ihre Kühe weiter mit Glocken auf die Weide schicken.
"Das ist Bayern“" sagt sie trotzig. So neumodisches Zeug wie GPS kommt ihren Rindern jedenfalls nicht um den Hals. Auch wenn ihre Haltung jede Menge Ärger verspricht. Seit Jahren ist die Bäuerin im Clinch mit einem Nachbarn ihrer Weide in Erlkam.
Der Hauseigentümer beklagt neben dem Lärm in der Nacht, der seine Frau krank mache und nicht schlafen lasse, dass die Tiere Gestank verursachen und gesundheitsgefährdende Insekten anlocken. Zudem sei sein Haus durch die Kühe in der Nachbarschaft im Wert um 100.000 Euro gefallen.
Die Richterin versucht mit Engelszungen die Nachbarn zu einem Vergleich zu bewegen. So wie er bereits einmal vor zwei Jahren am Miesbacher Amtsgericht gefunden wurde. Das sei besser, als wenn eine Partei gewinnt und die andere dann auf den nächsten Klagegrund lauert.
Klage "zu weit gefasst"?
Allerdings: In Erlkam konnte auch der gefundene Vergleich die Situation nicht befrieden. Obwohl damals die Weide geteilt, die beiden Teile mit einem Zaun getrennt wurden. Die Kühe dürfen seitdem nur auf dem entfernteren Teil mit Glocken weiden.
Doch das reicht dem Nachbarn nicht mehr. Der Vergleich sei damals "unprofessionell" gewesen, sagt sein Anwalt. Das sei damals auch der hitzigen Atmosphäre geschuldet, die im Amtsgerichtssaal herrschte.
Kurz: Die Fronten sind verhärtet. Der Kläger will, dass das Grundstück gar nicht mehr für Weidezwecke genutzt werden darf. Und hat diesmal nicht nur die Pächterin, sondern auch die Gemeinde als Eigentümer verklagt.
Deswegen nimmt Bürgermeister Olaf von Löwis of Menar im Gericht neben der Bäuerin Platz. Er verteidigt Killer, die von der Viehhaltung lebe. Das wiege für ihn schwerer als der Glocken-Lärm. Gegenwind bekommt der Kläger auch von der Richterin: Die Klage sei "zu weit gefasst" und "zu unbestimmt".
Ihre Entscheidung, wie es im Kuhglocken-Streit weitergeht, will sie aber erst am 14. Dezember bekannt geben.
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