München stundet Gebühren für Biergärten und Terrassen
München (dpa/lby) - Wegen der Corona-Krise müssen Gastronomen in München vorerst keine Nutzungsgebühren für Biergärten und Außenterrassen bezahlen. "Die Sondernutzungsgebühren für die Freischankflächen für das Jahr 2020 werden bis auf Weiteres vollständig gestundet", sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Freitag. "Es bedarf keines gesonderten Antrags. Ich habe die Stadtkämmerei gebeten alles Weitere zu veranlassen." Wegen der Corona-Ausbreitung dürfen derzeit bayernweit Gastronomiebetriebe nicht öffnen.
Unternehmen, die die Gebühr bereits bezahlt haben, soll der Betrag bei der Abrechnung für das Jahr 2021 unter Berücksichtigung etwaiger Entschädigungszahlungen von Bund und Land angerechnet werden. "Für die Abrechnung der Sondernutzungsgebühr gilt insgesamt: Wir werden abwarten, wie lange die Einschränkungen für Gastronomie der Allgemeinverfügung "Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie" gelten und natürlich sicherstellen, dass die Wirte nicht mit Gebühren für eine Fläche belastet werden, die sie nicht oder nur eingeschränkt nutzen konnten", sagte Reiter.
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