München bereitet Feuerwerks-Verbot in Fußgängerzone vor

München (dpa/lby) - Wer an Silvester gerne Raketen und Böller abbrennt, muss künftig Teile der Münchner Innenstadt meiden: Die Stadt will mindestens in der Fußgängerzone ab diesem Jahr jegliche Art von Feuerwerkskörper verbieten. "Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats hat heute der entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt", sagte ein Pressesprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) am Dienstag.
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Feuerwerksraketen explodieren in der Silvesternacht vom 31.12.2018 auf den 01.01.2019 über der Innenstadt. Foto: Matthias Balk/Archivbild
dpa Feuerwerksraketen explodieren in der Silvesternacht vom 31.12.2018 auf den 01.01.2019 über der Innenstadt. Foto: Matthias Balk/Archivbild

München (dpa/lby) - Wer an Silvester gerne Raketen und Böller abbrennt, muss künftig Teile der Münchner Innenstadt meiden: Die Stadt will mindestens in der Fußgängerzone ab diesem Jahr jegliche Art von Feuerwerkskörper verbieten. "Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats hat heute der entsprechenden Beschlussvorlage zugestimmt", sagte ein Pressesprecher des Münchner Kreisverwaltungsreferats (KVR) am Dienstag.

Eine solche Feuerwerksverbotszone könne immer dann eingeführt werden, wenn unter anderem Sicherheitsgründe dafür sprächen. "Gefordert wurde sie schon länger, unter anderem von der Polizei, die schon mehrfach davor gewarnt hat, dass es an Silvester in der Fußgängerzone immer gefährlicher wird." Die entsprechende Allgemeinverfügung wird dem Sprecher zufolge in den kommenden Wochen vom KVR verfasst.

Möglicherweise wird die Verbotszone sogar auf das gesamte Innenstadtgebiet ausgeweitet. "Dafür muss aber die deutschlandweit geltende Sprengstoffverordnung geändert werden", sagte der Sprecher. "Denn laut Verordnung dürfen in einem "dicht besiedelten Innenstadtgebiet" bisher lediglich Böller mit Knallwirkung verboten werden - damit wären beispielsweise Raketen von dem Verbot nach wie vor ausgenommen." Um Feuerwerke generell verbieten zu können, hat der Stadtrat Münchens Bürgermeister Dieter Reiter nun per Beschluss beauftragt, sich beim Bundesinnenminister sowie dem Deutschen Städtetag für eine Änderung der Verordnung stark zu machen.

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