Mücke als Grundrechtsverletzung: Anwalt reicht Petition ein

Herrsching (dpa/lby) - Der Herrschinger Anwalt Stephan Seiz geht mit rechtlichen Mitteln gegen lästige Stechmücken vor. Er sehe sich durch die diesjährige Mückenplage in seinen Grundrechten verletzt, trug der Jurist vor. Die Behörden müssten dem Surren und Stechen ein Ende bereiten. Mehrere Medien hatten bereits darüber berichtet.
"Die Grundrechte sind, wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, nicht bloße Abwehrrechte gegen Handlungen des Staates. Sie sind auch eine Garantie auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf Eigentum. Und das kann durch Untätigkeit der staatlichen Organe verletzt werden", sagt Seiz. Außerdem sei die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse Verfassungsziel.
Seiz reichte deshalb eine Petition beim Landratsamt Starnberg und bei der Gemeinde Herrsching ein. Die Petition sei eingegangen, sagte der Sprecher des Landratsamtes Starnberg, Stefan Diebl, am Freitag. "Wir werden das prüfen und beantworten."
Seiz verlangt, die Behörden müssten angesichts der dieses Jahr extremen Plage tätig werden und die Mücken mit geeigneten Mitteln bekämpfen, wie es in anderen Gegenden geschehe. Er lebe seit Jahrzehnten am Ammersee. "So schlimm war es noch nie." Derzeit könne er nicht einmal sein Grundstück nutzen, sagte Seiz. "Sie werden attackiert, sobald Sie das Haus verlassen", schilderte er die Lage. Sobald er die Autotüre öffne, um einzusteigen, schwärmten die lästigen Insekten in den Wagen. "Die Fahrt mit zehn Stechmücken im Auto ist kein Spaß", sagte Seiz.
Der Einsatz von Mitteln gegen Mücken ist allerdings nicht unumstritten - gerade vor dem Hintergrund des Erhalts der Artenvielfalt. Für den Einsatz ist ein langwieriges naturschutzrechtliches Verfahren nötig, das wissenschaftlich und behördlich begleitet werden muss. Zudem sollte zu Beginn der Saison gespritzt werden, und nicht erst jetzt.