Mordversuch mit Blutverdünner: Krankenschwester wollte Ehemann umbringen

Eine Krankenschwester (65) soll versucht haben, ihren Partner still und heimlich aus dem Weg zu räumen – mit Blutverdünnern. Ging es ihr um sein Erbe? Im Prozess schweigt sie zur Tat, erklärt aber, immer finanziell unabhängig gelebt zu haben.
Andrea Königl |
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Der Verteidiger: Die Angeklagte hat sich geweigert, den Gerichtssaal zu betreten, solange Fotografen anwesend sind.
dpa Der Verteidiger: Die Angeklagte hat sich geweigert, den Gerichtssaal zu betreten, solange Fotografen anwesend sind.

Landshut - Die Vorwürfe wiegen schwer: Aus Habgier soll eine Krankenschwester aus Altdorf im Landkreis Landshut über Monate hinweg ihrem Ehemann gefährliche Medikamente verabreicht haben. Eine Ärztin des Klinikums Landshut stellte eine lebensbedrohliche Konzentration an Marcumar im Blut des 66-Jährigen fest.

Nachdem der Altdorfer angegeben hatte, niemals ein solches Mittel genommen zu haben, fiel der Verdacht schnell auf seine Frau. Gestern wurde der Prozess gegen die 65-Jährige eröffnet. Ihr Verteidiger Hubertus Werner hatte vorher erklärt, dass seine Mandantin die Tat bestreiten wird.

Die Krankenschwester machte nur Angaben zu ihrer Person – in aller Ausführlichkeit, von ihrer durch harte Arbeit geprägte Kindheit und Jugend in Russland, über ihre unglücklich verlaufenden Ehen bis hin zu ihrer Leidenschaft für ihren Beruf als Krankenschwester. Zum Tatvorwurf wird sich seine Mandantin erst im Laufe des Prozesses äußern, hatte ihr Anwalt erklärt.

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Angeklagte will keine Fotografen

Noch vor Prozessbeginn sorgte die Frau für Aufregung: Sie weigerte sich, den Gerichtssaal in Anwesenheit von Fotografen zu betreten. Die Kammer gab dem Ansinnen statt, da die Frau psychisch instabil sei. Vorgeworfen wird der Anklagten versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die 65-Jährige soll vor 11. Februar 2015 begonnen haben, ihrem Mann immer wieder Blutverdünnungsmittel zu verabreichen, um ihn zu töten. Während einer Marokko-Reise zwischen 11. und 18. Februar blutete der Geschädigte zum ersten Mal aus Mund und Nase. Sein Zustand verschlimmerte sich. Zwei Mal wurde er ins Klinikum eingeliefert – die wahre Ursache konnte nicht gefunden werden.

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Überdosis an Blutgerinnungsmittel

Bei einer Einlieferung im Mai aufgrund einer Platzwunde am Kopf, die nicht zu bluten aufhörte, zeigte der Körper bereits stark pathologische Werte im Bereich der Blutgerinnungsanalyse. Eine Blutprobe ergab eine Überdosis an Blutgerinnungsmittel. Die Ärzte konnten den Mann retten. Eine Ärztin von ihnen informierte die Polizei.

Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Angeklagte beabsichtigt, an das Erbe ihres Mannes zu kommen. Die Krankenschwester hatte betont, finanziell stets unabhängig gewesen zu sein. Sie habe sparsam gelebt und nebenbei als ambulante Pflegekraft gearbeitet und sich Anfang 2000 selbst eine Drei-Zimmer-Wohnung in München gekauft.

Richter Kring hattezu Beginn außereheliche Aktivitäten des Ehemannes als mögliche Tatmotivation ins Spiel gebracht. Möglicherweise habe es keine durchgehende Medikamentenzuführung gegeben, womit zwei Taten vorliegen würden, sagte Kring. Möglicherweise könne man von einem Tötungsvorsatz zurücktreten, da die Angeklagte durch das Alarmieren des Notarztes einen Rettungsversuch unternommen habe. Der Prozess wird heute fortgesetzt. Das Urteil soll Mitte Dezember gesprochen werden.

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