Mordversuch im Wahn: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Würzburg (dpa/lby) - Ein Landwirt hat einem Nachbarn in den Rücken geschossen - trotzdem ist er freigesprochen worden. Die Richter am Landgericht Würzburg hielten die Tat und die Mordabsicht in ihrem Urteil am Donnerstag für bewiesen, den 71-jährigen Deutschen jedoch für schuldunfähig.
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Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild
dpa Eine Bronzestatue der Justitia steht in Frankfurt am Main. Foto: Arne Dedert/Archivbild

Würzburg (dpa/lby) - Ein Landwirt hat einem Nachbarn in den Rücken geschossen - trotzdem ist er freigesprochen worden. Die Richter am Landgericht Würzburg hielten die Tat und die Mordabsicht in ihrem Urteil am Donnerstag für bewiesen, den 71-jährigen Deutschen jedoch für schuldunfähig. Laut einem Gutachten leidet er an psychotischen Wahnvorstellungen. Wegen Wiederholungsgefahr ordneten die Richter die Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Der Landwirt hatte auf einem Feuerwehrfest in Giebelstadt (Landkreis Würzburg) im Juni 2018 von hinten auf seinen Nachbarn geschossen. Das Opfer ist seither querschnittsgelähmt. Der Landwirt sagte im Prozess, er habe sich von seinem Nachbarn verfolgt gefühlt. Er warf diesem unter anderem vor, seine Kühe mit Nägeln verletzt und seinen Traktor mit Säure verätzt zu haben. Staatsanwalt, Opferanwalt und Verteidiger waren in ihren Plädoyers ebenfalls von Schuldunfähigkeit ausgegangen.

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