Mordfall Peggy: Staatsanwaltschaft hat Ermittler im Visier

Der Fall um das ermordete neunjährige Mädchen Peggy beschäftigt nun auch die Würzburger Ermittler. Vier Anzeigen liegen dort vor, unter anderem gegen Kriminalbeamte und einen Staatsanwalt. Im Mittelpunkt steht die Aufnahme eines Gesprächs.
AZ/dpa |
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Würzburg/Bayreuth - Im Fall des getöteten Mädchens Peggy ermittelt die Würzburger Staatsanwaltschaft unter anderem gegen zwei Kriminalbeamte und einen Staatsanwalt der Anklagebehörde Bayreuth. Die Anwältin des Mannes, der 2004 wegen Mordes an der neunjährigen Peggy verurteilt worden war, habe einen Strafantrag wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gestellt, teilte ein Sprecher der Würzburger Behörde am Donnerstag mit. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald in Thüringen gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt. Wie sie zu Tode kam, ist bis heute ungeklärt.

Die Anwältin wirft den Beschuldigten nun vor, Zeugen eine Aufnahme eines vertraulichen Gesprächs ihres Mandanten mit seinem Vater vorgespielt zu haben. Die Aufnahme sei heimlich entstanden.

Anwälting klagt gegen Nutzung heimlicher Tonaufnahmen

Die Staatsanwaltschaft Bayreuth weist die Vorwürfe zurück. Die Ermittler hätten korrekt gehandelt, sagte ein Sprecher. Ein Richter habe die Aufnahme genehmigt, damit sei sie ein Beweismittel. "Und ein Beweismittel kann im Verfahren eingesetzt werden."

Die Anwaltskanzlei hält dagegen, dass ihr Mandant von dem Mordvorwurf längst freigesprochen worden sei. Für das Vorspielen der Aufnahme hätte die Staatsanwaltschaft einen speziellen Beschluss beantragen müssen, erklärte Büroleiter Thomas Henning.

Insgesamt liegen der Würzburger Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben vier Anzeigen der Anwältin vor. Eine davon richtet sich gegen unbekannte Mitglieder der ermittelnden Sonderkommission Peggy wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht.

Lesen Sie hier: Verdächtiger im Fall Peggy wieder auf freiem Fuß

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