Mordfall Peggy: Ermittler prüfen Beschwerde

Und wieder gibt es eine Wende im Mordfall Peggy: Ein 41 Jahre alter Tatverdächtiger kommt an Heiligabend überraschend frei. Wie geht es nun weiter?
dpa |
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Das Porträt des Mädchens Peggy ist auf einem Gedenkstein zu sehen.
David-Wolfgang Ebener/dpa-Archivbild Das Porträt des Mädchens Peggy ist auf einem Gedenkstein zu sehen.

Bayreuth - Im Fall der ermordeten kleinen Peggy ist der Tatverdächtige an Heiligabend freigelassen worden, nun prüfen die Ermittler das weitere Vorgehen. Dazu wollen sie nach eigenen Angaben eingehend die Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth prüfen, die zur Entlassung des 41-Jährigen aus der Untersuchungshaft geführt hatte. Anschließend will die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob gegen den Beschluss eine Beschwerde eingelegt wird. Wann dies sein wird, konnte ein Polizeisprecher am Mittwoch nicht sagen.

Der aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammende Mann war vor gut zwei Wochen verhaftet worden. Am Montag hob das Gericht den Haftbefehl gegen ihn auf, wie Staatsanwaltschaft und Polizei mitteilten. Der Anwalt des Mannes hatte in der vergangenen Woche Haftbeschwerde eingelegt.

Laut Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei hatte das Amtsgericht einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen verneint, unter anderem weil das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Zudem begründeten die Spuren am Ablageort der Leiche Peggys kein Tötungsdelikt, hieß es in der Mitteilung.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg entfernt.

Der 41-Jährige hatte vor drei Monaten in einer Vernehmung zugegeben, dass er die tote Peggy im Mai 2001 mit seinem Auto in den Wald gebracht hatte. Er bestritt jedoch, das Mädchen getötet zu haben. Das leblose Kind habe er damals von einem Bekannten an einer Bushaltestelle übernommen. Nach der Vernehmung im September war der 41-Jährige zunächst wieder auf freien Fuß gekommen.

Ermittler verdächtigten ihn dennoch, Täter oder Mittäter gewesen zu sein. Möglicherweise - so die Vermutung - sollte mit dem Mord eine zuvor begangene Straftat verdeckt werden. Wesentliche Angaben des Mannes seien nicht in Einklang zu bringen gewesen mit den weiteren Ermittlungsergebnissen, hieß es vor gut zwei Wochen nach der Verhaftung des Mannes.

Im Laufe der Jahre gab es bei den Ermittlungen bereits mehrere Verdächtige. Besonders bekannt wurde der Fall eines geistig behinderten Mannes, den ein Gericht 2004 als Peggys Mörder verurteilte, der aber zehn Jahre später in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen wurde. Zudem entdeckten Ermittler am Fundort von Peggys Skelett DNA-Spuren des NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt. Diese stellten sich später aber als Verunreinigung eines Geräts der Spurensicherung heraus.

Im vergangenen Jahr hatte sich eine Gruppe von Bürgern aus Lichtenberg an die Öffentlichkeit gewandt. Die elf Unterzeichner warfen den Ermittlungsbehörden gravierende Fehler und Schlamperei vor. Sie sprachen von einem "Polizei- und Justizskandal" und einseitigen Ermittlungen. Viele Hinweise aus der Bevölkerung seien ignoriert worden und Zeugenaussagen aus den Akten verschwunden. Unter den Unterzeichnern waren auch Bürgermeister Holger Knüppel und mehrere Stadträte. Der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel wies die Vorwürfe zurück.

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