Mordanklage: 29-Jähriger soll Psychologen erstochen haben

Weil er im Jobcenter von Rothenburg ob der Tauber einen Psychologen erstochen haben soll, muss sich seit Montag ein 29 Jahre alter Mann vor Gericht verantworten. Die Öffentlichkeit wurde von der Verhandlung zeitweise ausgeschlossen.
Ansbach - Der Andrang ist riesig: Im Sitzungssaal des Landgerichts Ansbach gibt es am Montag kaum ein Durchkommen für Zuschauer und Journalisten. Verhandelt wird die tödliche Messerattacke im vergangenen Jahr im Jobcenter des malerischen Städtchens Rothenburg ob der Tauber in Mittelfranken. Ein 29 Jahre alter Mann soll dort mit einem Messer auf einen Psychologen eingestochen haben, der kurz darauf stirbt. Die Anklage lautet auf Mord.
Die Kameras sind auf die Tür gerichtet. Als er den Raum betritt, hat der Angeklagte die Kapuze seines rot-schwarzen Anoraks über den Kopf gezogen. Zusätzlich hält er sich einen Aktenordner vor das Gesicht. Erst als die Kameras abgeschaltet sind, nimmt der dunkelblonde Mann seinen Gesichtsschutz ab. Sein Blick ist die meiste Zeit nach vorn gerichtet.
Mann in psychiatrischer Klinik: Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden
Nach Verlesung der Anklage folgt der Paukenschlag: Für bestimmte Zeugenaussagen schließt das Gericht die Öffentlichkeit aus - immer dann, wenn es um die psychische Erkrankung des Angeklagten geht. Mitarbeiter des Jobcenters beispielsweise sowie der Gutachter werden nicht öffentlich befragt. Gerichtssprecher Jürgen Krach erklärt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, wenn es - wie in diesem Fall - um eine mögliche Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik geht. Bereits derzeit ist der Mann in einer solchen Einrichtung untergebracht.
Der Verteidiger des 29-Jährigen wollte sogar erreichen, dass der gesamte Fall nicht öffentlich verhandelt wird. Staatsanwalt Roman Stoschek widersprach noch, da seiner Meinung nach das öffentliche Interesse in diesem Fall das persönliche Interesse des Angeklagten übersteige. Doch die Richter sehen das anders und so leert sich der Saal nach nur wenigen Minuten.
Notruf bei der Polizei: "Person mit Messer verletzt"
Der Verteidiger verliest danach eine Erklärung des Angeklagten. Dann kommt der erste Zeuge - ein Kriminalbeamter. Der Saal füllt sich wieder. Der Polizist hatte am Tattag Dienst. Er erzählt, dass noch vor dem eigentlichen Notruf eine Mitarbeiterin der Behörde am Mittag bei der Polizei angerufen habe. Sie sagte, sie sei von einem Mann bedroht worden. "Sie war sehr aufgeregt am Telefon", sagt der Beamte. Er schickte daher einen Streifenwagen los. Und dann, nur fünf Minuten später, ging der eigentliche Notruf bei der Polizeiinspektion ein. "Person mit Messer verletzt", hieß es damals.
Lesen Sie hier: Ex-Schüler bedroht Rektor in zwei Rap-Songs
Am Tag der Tat - es war der 3. Dezember 2014 - hatte der Angeklagte einen Termin im Jobcenter. Vormittags rauchte er noch zwei Haschischpfeifen. Dann fuhr er mit dem Bus nach Rothenburg. Im Jobcenter bescheinigte der 61 Jahre alte Psychologe dem Angeklagten eine schizophrene Psychose und eine nur unterdurchschnittliche Intelligenz. Er könne daher keiner regulären Arbeit nachgehen und brauche dringend eine Therapie.
Angeklagte hatte Angst vor Klinik-Einweisung
"Der Angeklagte hatte Angst, in einer Klinik eingesperrt zu werden", sagte Gerichtssprecher Krach. Deswegen sei es zum Streit gekommen. Voller Wut verließ der 29-Jährige demnach das Jobcenter, kaufte sich in einem nahe gelegenen Supermarkt ein Küchenmesser und kam nach wenigen Minuten zurück. Dann stach er auf den 61-Jährigen ein. Der Gutachter soll noch versucht haben, sich mit Fußtritten zu wehren. Wie oft genau er zugestochen habe, daran könne sich der 29-Jährige nicht erinnern, berichtet der Gerichtssprecher. Aber: "Die Tat tue ihm unendlich leid", sagte Krach.