Mord vor 40 Jahren: Neues Gutachten soll Klarheit bringen

Mörder oder unschuldig? Ein 57 Jahre alter Angeklagter im Prozess um einen vor 40 Jahren begangenen Mord ist inzwischen auf freiem Fuß. Doch der Prozess gegen ihn geht weiter.
von  dpa
Das Justizgebäude in Aschaffenburg (Bayern), in dem sich das Landgericht befindet. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild
Das Justizgebäude in Aschaffenburg (Bayern), in dem sich das Landgericht befindet. Foto: picture alliance / dpa/Archivbild © dpa

Aschaffenburg (dpa/lby) - Der Prozess um einen Mord an einer 15-Jährigen vor 40 Jahren in Aschaffenburg wird sich voraussichtlich bis in die zweite Aprilhälfte hinziehen. Das Landgericht Aschaffenburg gab am Montag bekannt, es seien vier weitere Verhandlungstage angesetzt worden. Unter anderem soll ein völlig neues zahnmedizinisches Gutachten eines zweiten Sachverständigen erstellt werden, um Klarheit in den verworrenen Fall zu bringen.

Der letzte bisher geplante Verhandlungstag ist nunmehr der 20. April. Ob es dann bereits ein Urteil geben kann, ist ungewiss. Möglicherweise seien "wenige weitere Tage" notwendig, teilte das Gericht am Montag mit.

Der seit Januar laufende Prozess hatte eine überraschende Wende erfahren, die zur Haftentlassung des 57 Jahre alten Angeklagten geführt hatte. Ein zahnmedizinisches Gutachten, das den Mann anhand einer Bissspur an der Leiche hätte überführen sollen, hatte sich aus Sicht der 2. Jugendkammer am Landgericht als wertlos erwiesen.

Die Sachverständige war in ihrem den Angeklagten belastenden Gutachten von Annahmen ausgegangen, die sich nachweislich als falsch erwiesen. Das zweite Gutachten - vom Gericht auf Antrag der Verteidigung zunächst abgelehnt und nun doch erlaubt - soll der Forensiker Claus Grundmann vom rechtsmedizinischen Institut Duisburg erstatten. Grundmann sei ein ausgewiesener Experte in der zahnmedizinischen Forensik, unter anderem bei der Analyse von Bissspuren.

Der über Jahrzehnte ungelöste Fall hatte Aufsehen erregt, nachdem eine auf sogenannte Cold Cases spezialisierte Ermittlergruppe der Aschaffenburger Kriminalpolizei eine Lösung präsentierte. Eine Bissspur an der Leiche hatte angeblich zweifelsfrei dem Angeklagten zugeordnet werden können.

Nach dem Nachweis mehrerer Fehler in dem Gutachten lässt das Gericht nun mit dem zweiten Gutachten unter anderem prüfen, ob der Angeklagte sogar mit Sicherheit als Täter ausgeschlossen werden kann. Es bestehe jedenfalls derzeit kein dringender Tatverdacht mehr. Die Erst-Gutachterin war dagegen trotz der Fehler bei ihrer Darstellung geblieben, dass der Mann - der die Tat immer bestritt - mit hoher Wahrscheinlichkeit der Mörder sei.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.