Mord von Mespelbrunn: Revision eingelegt

Vor knapp einer Woche verurteilte das Landgericht Aschaffenburg Alexander R. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft. Jetzt legt die Verteidigung Revision gegen das Urteil ein.
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ASCHAFFENBURG - Vor knapp einer Woche verurteilte das Landgericht Aschaffenburg Alexander R. wegen Mordes zu einer lebenslangen Haft. Jetzt legt die Verteidigung Revision gegen das Urteil ein.

Die Verteidiger des verurteilten Mörders von Mespelbrunn haben gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg Revision eingelegt. Die Revisionsgründe seien noch unklar, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag und bestätigte damit Medienberichte. Nun muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall befassen. „Das kann einige Monate dauern“, sagte der Sprecher.

Am vergangenen Mittwoch war Alexander R. wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der 38-Jährige hatte gestanden, für den Tod einer dreifachen Mutter, die er liebte, verantwortlich zu sein. Die Gründe für die Bluttat vor dem Schlosshotel Mespelbrunn (Landkreis Aschaffenburg) im Juli 2008 sind aber unklar. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld des Täters fest. Damit kann er auch nach 15 Jahren Haft nicht damit rechen, aus dem Gefängnis entlassen zu werden.

Der BGH überprüft im Revisionsverfahren als einzige und letzte Instanz Strafurteile der Landgerichte. Eine neue Beweisaufnahme findet nicht statt, der BGH ist an die Feststellungen der Vorinstanz gebunden. Beanstandet der BGH ein Urteil und wird dadurch eine neue Beweisaufnahme notwendig, hebt er das Urteil auf und verweist es an ein Landgericht – im Normalfall ist das eine andere Kammer desselben Gerichts, das die ursprüngliche Entscheidung gefällt hat. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig.

dpa

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