Mord: Sarahs (3) Eltern angeklagt

Das Mädchen aus Thalmässing musste qualvoll sterben, weil seine Eltern es verhungern ließen – davon geht der Staatsanwalt aus, jetzt müssen sie sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Dieses Bild lässt frösteln: Patrick R. hält die kleine Sarah im Arm. Sie verhungerte.
abendzeitung Dieses Bild lässt frösteln: Patrick R. hält die kleine Sarah im Arm. Sie verhungerte.

THALMÄSSING/NÜRNBERG - Das Mädchen aus Thalmässing musste qualvoll sterben, weil seine Eltern es verhungern ließen – davon geht der Staatsanwalt aus, jetzt müssen sie sich wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Für die dreijährige Sarah aus Thalmässing kam jede Hilfe zu spät. Unter Qualen musste das Mädchen elend verhungern, weil ihm die Eltern nicht genug zu Essen gegeben hatten. Davon ist die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth überzeugt und hat jetzt die 26 Jahre alte Hausfrau und den 30 Jahre alten Kraftfahrer aus dem Landkreis Roth wegen Mordes angeklagt. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass die Eltern ihr Kind seit April 2009 so lange vernachlässigt hatten, bis das Kind schließlich an Unterernährung in einer Nürnberger Klinik am 10. August starb.

Spätestens im Juli hätten die Eltern bemerkt, dass Sarah in Lebensgefahr schwebt, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Weil sie aber Angst vor einer Strafanzeige hatten, gingen sie mit ihrer Tochter nicht zum Arzt. Erst am 8. August, zwei Tage vor Sarahs Tod, riefen die Eltern den Rettungsdienst. Doch das war viel zu spät. Sie brachte nur noch rund acht Kilogramm auf die Waage – normalerweise wiegen Kinder in ihrem Alter knapp das Doppelte.

Sarahs Hungertod hatte großes Entsetzen ausgelöst. In der Kritik stand auch das Jugendamt Roth. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen Mitarbeiter der Behörde nun jedoch ein. Dem Amt haben keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine Unterernährung Sarahs vorgelegen, heißt es.

Psychiatrischen Gutachten zufolge ist der Vater voll, die Mutter vermindert schuldfähig. Die 26-Jährige hatte vor Sarahs Hungertod extrem an Gewicht verloren und lag danach mehrere Wochen – zeitweise ohne Bewusstsein – im Krankenhaus. Sie muss sich dennoch wegen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht verantworten. Beide Elternteile sitzen in Untersuchungshaft.

Ein ähnlicher Fall beschäftigt derzeit die Staatsanwaltschaft Weiden. Ende März lag die zweijährige Lea tot in ihrem Kinderbett in Tirschenreuth. Todesursache: Unterernährung. Auch in diesem Fall sitzt die Mutter in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern noch an.

cm

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.