Mord-Monster für immer hinter Gitter!

Stefan S. (48) hatte schon einmal eine Frau erstochen – Sein zweites Opfer noch geschändet
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Als seine Freundin ihn aus ihrer Wohnung werfen wollte, stach der Maler Stefan S. (48) zu. - dann missbrauchte er die Tote.
bayernpress 2 Als seine Freundin ihn aus ihrer Wohnung werfen wollte, stach der Maler Stefan S. (48) zu. - dann missbrauchte er die Tote.
Opfer Helga B. (57)  hatte keine Chance: Ihr Nachbar hörte sie noch "Geh weg!" rufen.
bayernpress 2 Opfer Helga B. (57) hatte keine Chance: Ihr Nachbar hörte sie noch "Geh weg!" rufen.

Stefan S. (48) hatte schon einmal eine Frau erstochen – Sein zweites Opfer noch geschändet

NÜRNBERG Nach seinem ersten Mord an einer Frau kam er nach zehn Jahren Knast in Kiel wieder frei. Dieses Mal wird er die Gefängnismauern vielleicht nie mehr verlassen: Wegen Mordes an seiner letzten Lebensgefährtin Helga B. (57) wurde der Maler Stefan S. (48) gestern als Wiederholungstäter am Nürnberger Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Was heißt, dass er nicht nach üblichen 15 Jahren (in Bayern) entlassen wird.

Der Killer im biederen Karo-Hemd blieb im Prozess stumm

Von einem „frappierenden Gleichklang der Taten“ sprach Richter Peter Wörner in der Urteilsbegründung. Denn in beiden Fällen hatte Mord-Monster Stefan S. die toten Frauen missbraucht. So brachte der Hobby-Angler Helga B. mit zwei Stichen seines Fischer-Messers um. Dann zog er die verblutende Frau vom Sofa auf den Boden, wie Spuren verrieten, zog ihr Reizwäsche an und vollzog den Analverkehr. Über ihren Kopf war eine Plastiktüte gestülpt. Konnte er ihren Blick nicht ertragen? Killer Stefan S., im biederen Karo-Hemd, äußerte sich dazu nicht. Er blieb im Prozess stumm.

„Er hat die Frau aus Wut und Hass getötet“, meinte Oberstaatsanwalt Reinhold Wenny. „Denn sie warf ihn aus ihrer Wohnung. Da wollte er das letzte Mal Macht haben über sie, wollte sie mit der Leichenschändung demütigen.“

Seine neue Freundin wusste von seinem ersten Mord

Ein halbes Jahr war Stefan S. mit der Blondine zusammen. Die gutmütige Frau war anfangs schwer verliebt in ihn, wusste sogar von seinem ersten Mord. Als er sie ständig belog, machte sie Schluss. Er hatte seine Wohnung verloren, wollte weiter bei ihr am Nordostbahnhof bleiben, faselte von einem nicht vorhandenen Tumor. „Ich habe große Angst“, gestand Helga B. Freunden, versteckte sein Bajonett-Messer. In der Todesnacht am 17.7.2007 hörte ein Nachbar, wie sie rief: „Geh weg!“

„Er war verzweifelt, dass er seinen Lebensmittelpunkt verlieren würde“, so Verteidiger Richard Müller. „Er hat im Affekt zugestochen.“ Deshalb forderte er nur 15 Jahre Haft wegen Totschlags. Schließlich habe Stefan S. zwölf Jahre lang straffrei gelebt, bis er wieder in alte Verhaltensmuster fiel. Sein einziger Kommentar: „Die Sache tut mir Leid.“

cis

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