Mord in Mainleus: Zwölf Jahre Haft für 41-Jährigen

Eine Spaziergängerin findet Anfang des Jahres 2023 im Wald die Leiche eines Mannes. Es steht fest: Der 48-Jährige wurde ermordet. Nun wurde auch der dritte und letzte Angeklagte verurteilt.
dpa |
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Der Angeklagte soll laut Urteil seine beiden Mitbewohner angewiesen haben, den zum damaligen Zeitpunkt lebensgefährlich verletzten 48-Jährigen wegzubringen und ihn so loszuwerden. (Archivbild)
Der Angeklagte soll laut Urteil seine beiden Mitbewohner angewiesen haben, den zum damaligen Zeitpunkt lebensgefährlich verletzten 48-Jährigen wegzubringen und ihn so loszuwerden. (Archivbild) © Sebastian Schlenker/dpa
Bayreuth

Im Verfahren um den Mord an einem 48-Jährigen aus einer Wohngemeinschaft in Oberfranken ist der dritte und letzte Angeklagte wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Aus Sicht der 1. Strafkammer am Landgericht Bayreuth hat sich der 41-Jährige des Mordes durch Unterlassen und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Richter sind demnach überzeugt, dass der Deutsche den 48-Jährigen zusammen mit zwei Mitbewohnern während eines Streits im Februar 2023 schwer verletzt hat. Obwohl der Angeklagte erkannt haben soll, dass der 48-Jährige durch zahlreiche Schläge mit diversen Gegenständen lebensgefährlich verletzt ist und sofort ärztliche Hilfe benötigt, soll er seine beiden Mitbewohner angewiesen haben, den Mann wegzubringen und ihn so loszuwerden. 

Einer der beiden Mitbewohner der WG in Mainleus (Landkreis Kulmbach) fuhr das Opfer daraufhin mit einem Transporter zu einem nahegelegenen Waldstück. Zwei Tage später fand eine Spaziergängerin dort die Leiche des Mannes.

Die beiden Mitbewohner sind bereits rechtskräftig verurteilt

Eine verminderte oder fehlende Schuldfähigkeit beim Angeklagten gab es aus Sicht der Kammer nicht. In einem früheren Prozess war der Mitbewohner bereits zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Eine Mitbewohnerin hatte wegen Beihilfe zum Totschlag zweieinhalb Jahre Haft bekommen. Das Verfahren gegen den 41-Jährigen war zeitweise eingestellt worden, da er zunächst nicht verhandlungsfähig war.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich für eine lebenslange Haftstrafe wegen eines Mordes in Verdeckungsabsicht sowie gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen. Der Verteidiger des Mannes hatte für eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert. Er sah zudem eine verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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