Mord in Asylunterkunft: 24-Jähriger erneut verurteilt

Bamberg (dpa/lby) - Nach einem Mord in einer Asylunterkunft ist ein 24-Jähriger erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sprach den 24-Jährigen am Mittwoch im Revisionsverfahren des Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Angeklagte sitzt mit Fußfesseln im Gerichtssaal im Landgericht Bamberg. Foto: Nicolas Armer
dpa Der Angeklagte sitzt mit Fußfesseln im Gerichtssaal im Landgericht Bamberg. Foto: Nicolas Armer

Bamberg (dpa/lby) - Nach einem Mord in einer Asylunterkunft ist ein 24-Jähriger erneut zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Bamberg sprach den 24-Jährigen am Mittwoch im Revisionsverfahren des Mordes und Raubes mit Todesfolge schuldig. Außerdem stellte das Gericht wieder die besondere Schwere der Schuld fest. Wird das Urteil rechtskräftig, so ist eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren damit rechtlich zwar möglich, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte das erste Urteil angefochten und auf eine mildere Strafe gehofft.

Der Syrer hatte im Januar 2017 in einem Asylheim in Zapfendorf bei Bamberg mit einem Landsmann einen anderen Syrer erstochen und ausgeraubt. Das Landgericht verurteilte den 24-Jährigen dafür schon im Jahr 2018. Der Bundesgerichtshof verwies den Fall aber zurück an das Landgericht. Im ersten Urteil sei nicht berücksichtigt worden, dass der Mann der Polizei seinen Komplizen offenbart hatte, wie ein Sprechers des Landgerichts vorab erklärt hatte.

Der heute 21-jährige Mittäter war im vergangenen Jahr zu zwölf Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Auch er legte Revision ein. Diese wies der Bundesgerichtshof allerdings zurück.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.