Mord an lesbischem Paar: Lebenslange Haft für Doppelmörder von Gersthofen

Seitdem die Ermittler den 32-Jährigen im Visier haben, schweigt er eisern. Die Staatsanwalt wirft ihm vor, aus Habgier seine beiden Nachbarinnen erstochen zu haben und fordert eine lebenslange Haft. Am Dienstag fiel das Urteil.
Ulf Vogler/dpa |
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Der Angeklagte neben seinen beiden Verteidigern im Gerichtssaal.
Stefan Puchner/dpa Der Angeklagte neben seinen beiden Verteidigern im Gerichtssaal.

Der angeblich nette Nachbar entpuppt sich als bestialischer Doppelmörder. Lebenslänglich, so lautet nun das Urteil des Landgerichts Augsburg. Der 32-Jährige leugnet nicht, aber er schweigt. Dies sorgt für Irritationen.

Augsburg - Der nette und hilfsbereite Mensch, für den ihn seine Freunde hielten, war der 32-Jährige nicht. Ganz im Gegenteil: "Sie sind ein eiskalter Typ", sagt die Richterin des Landgerichts Augsburg am Dienstag dem Angeklagten in Gesicht. Zuvor hat sie ihn wegen zweifachen Mordes an einem 49 und 50 Jahre alten Frauenpaar verurteilt.

"Auf bestialische Weise abgestochen"

In dem Augsburger Vorort Gersthofen-Hirblingen hätten die beiden Opfer und der Mörder jahrelang "in unbeschwerter Nachbarschaft" gelebt, erklärt die Kammervorsitzende Susanne Riedel-Mitterwieser. Dann habe der 32-Jährige am 9. Dezember 2016 seine Nachbarinnen "auf bestialische Weise abgestochen" und sei danach einfach abgebrüht "zum Tagesgeschäft übergegangen".

 

 


Zwei Polizeifahrzeuge stehen am 22. Dezember 2016 bei Gersthofen-Hirblingen neben einem Zelt, das Polizeibeamte errichtet hatten. Hier wurden zwei Frauenleichen gefunden. Foto: Stefan Puchner/dpa

Das "Tagesgeschäft" bestand für den Angeklagten in der ersten Zeit nach dem Doppelmord hauptsächlich darin, einerseits die mit Dutzenden Messerstichen übersäten Leichen zu beseitigen und den Tatort - das Haus der Opfer - penibel zu reinigen. Andererseits fuhr er zu verschiedenen Banken im Landkreis Augsburg und sogar bis nach Prag, um mit den geraubten Bankkarten der 50-Jährigen deren Konten abzuräumen. An mehreren Bankautomaten erbeutete er nach Überzeugung des Gerichts so insgesamt 5020 Euro.

Zwischenzeitlich ging er zu einer Weihnachtsfeier und half sogar noch bei der Suche nach den vermissten Frauen.

Für diese von Habgier getriebene Tat konnte es für Riedel-Mitterwieser als Strafe nur die lebenslange Haft geben. Zusätzlich stellte sie im Urteil die besondere Schwere der Schuld fest. Dies bedeutet, dass sich der 32-Jährige keine Hoffnungen auf eine Freilassung auf Bewährung schon nach 15 Jahren machen kann. Er wird voraussichtlich mehr als 20 Jahre im Gefängnis sitzen müssen.

Motiv für die Tat soll die finanzielle Situation des Angeklagten gewesen sein. Der 32-jährige Deutsche war "permanent klamm", wie es die Richterin sagte. Er hatte mehrere Kredite zu bedienen und sein Girokonto befand sich andauernd im Minus. Ganz im Gegensatz zu dem lesbischen Paar in Nachbarhaus, dem es wirtschaftlich recht gut ging.

Die zwei Frauen und die Familie des Täters hatten ein gutes Verhältnis. Die Mutter des 32-Jährigen kümmerte sich um deren Katze und die Blumen, wenn die Nachbarinnen verreist waren. Dafür war ein Schlüssel zu der Wohnung der Opfer im Haus des Angeklagten deponiert.

Eisernes Schweigen des Angeklagten

Drei Tage nach der Bluttat fuhr der Mann die zwei Toten an den Fluss Schmutter, der nur einige hundert Meter entfernt fließt. Dort vergrub er die Leichen, dabei unterliefen ihm jedoch mehrere Fehler. So hinterließ er nicht nur einen Schuhabdruck auf einem Maulwurfshügel, er verlor an dem Vergrabungsort auch noch seinen Wohnungsschlüssel. Die Sonderkommission fand zudem in der Nähe einen Spaten, den der 32-Jährige den Ermittlungen zufolge einen Tag nach dem Verbrechen in einem Baumarkt gekauft hatte.

Als die verscharrten Leichen kurz vor den Weihnachtstagen 2016 entdeckt wurden, befand sich der Angeklagte bereits seit knapp einer Woche in Untersuchungshaft. Seitdem er in dem Fall vom Zeugen zum Beschuldigten wurde, war seine Strategie immer gleich: eisernes Schweigen. Dies führte auch bei den Beobachtern des Prozesses wochenlang zu Irritationen. "Wenn ich es nicht war, stehe ich wenigstens auf und sage: Ich bin unschuldig", kommentierte ein Zuschauer am Dienstag das Verhalten des Angeklagten.

"Erdrückende Beweislast"

Die Verteidiger wollen den Fall nun dem Bundesgerichtshof vorlegen. "Wir werden Revision einlegen", sagte Anwalt Walter Rubach nach dem Urteil. Ein fast zwingender Schritt, denn am Montag hatte Rubach für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Zudem hatte der Verteidiger der Kripo, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kollektiv vorgeworfen, die zahlreichen Indizien nicht kritisch hinterfragt zu haben und früh von der Schuld des Angeklagten überzeugt gewesen zu sein.

Dies ließ die Vorsitzende Richterin nicht gelten. Sie verwies auf die 64 Zeugen und 8 Sachverständigen, die die Strafkammer in den insgesamt 15 Verhandlungstagen vernommen habe. "Da kann uns wirklich keiner fehlende Sorgfalt vorwerfen." Riedel-Mitterwieser sprach von einer "erdrückenden Beweislast", die gegen den 32-Jährigen spreche. "Es ist absolut kein Alternativtäter denkbar!"

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