Mord an Hanna: Gericht sucht Ursache der Verletzungen

Im Traunsteiner Indizienprozess um den Mord an der Studentin Hanna hat sich das Landgericht Traunstein am Dienstag erneut mit den Verletzungen der jungen Frau befasst. Dabei ging es um die Frage, ob die am 3. Oktober 2022 tot im Fluss Prien entdeckte Studentin ihre Verletzungen durch das Treiben im Gewässer erlitten haben könnte. Dahinter wiederum steht die Frage: War es eventuell ein Unfall - und eben kein Mord?
dpa |
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Eine Figur der blinden Justitia.
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Traunstein

Seit Oktober 2023 sitzt ein inzwischen 22-Jähriger auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er Hanna auf ihrem Heimweg nach einem Besuch in dem Club "Eiskeller" verfolgt, aus sexuellen Motiven überfallen, auf den Kopf geschlagen und verletzt in den nahen Bärbach geworfen hat, der in die Prien mündet.

Laut Obduktion ertrank die Studentin. Nicht klären konnten die Rechtsmediziner, ob ihre Verletzungen unter anderem am Kopf und an den Schultern vor oder nach dem Tod entstanden. Fest steht, dass sie bei ihrem Tod einen Alkoholpegel von etwa zwei Promille hatte.

Das Gericht hörte zur Frage des Wasserlaufs und möglicherweise dadurch verursachter Verletzungen am Dienstag einen Hydromechaniker. Der Experte wolle aber nochmals vor Ort Untersuchungen anstellen und dann sein schriftliches Gutachten vorlegen, berichtete die Sprecherin des Landgerichts, Cornelia Sattelberger. Nach bisherigem Stand spreche der Anschein eher gegen Wasserwalzen und Verletzungen im Fluss; Ausnahme seien die Verletzungen am Hals.

Der Anwalt des Angeklagten, Harald Baumgärtl, ergänzte, nach wie vor sei nicht ausgeschlossen, dass die Verletzungen im Fluss entstanden seien.

Die Verteidigung stellte drei weitere Beweisanträge. Es gehe unter anderem darum ob der Angeklagte, der in der Nacht als Jogger unterwegs gewesen sein soll, eine lange oder kurze Hose trug - die Aussagen von Zeugen dazu seien unterschiedlich gewesen, sagte Baumgärtl. Die Staatsanwaltschaft hatte demnach die Vermutung geäußert, dass der Angeklagte ein kurze Hose trug und diese dann entsorgte.

Zudem beantragte die Verteidigung die Vernehmung von vier Menschen, die bisher vom Gericht nicht als Zeugen vernommen wurden. Diese hätten den jungen Mann sehen müssen, sollte er am Tatort gewesen sein, sagte Baumgärtl.

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