Mollaths Bruder: Zweite Obduktion abgelehnt

Woran ist Jürgen Mollath († 70) in der Psychiatrie gestorben? Wie kam es zu der massiven Verletzung an seinem Hinterkopf? Bayerns Justizminister Bausback hat dazu jetzt ein Schreiben aufgesetzt.
Helmut Reister |
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Der die Leiche des älteren Bruders von Gustl Mollath (im Bild) soll nicht nochmal obduziert werden. (Archivbild)
dpa Der die Leiche des älteren Bruders von Gustl Mollath (im Bild) soll nicht nochmal obduziert werden. (Archivbild)

Nürnberg - Die Totenruhe von Gustl Mollaths älterem Bruder Jürgen († 70), der im Bezirkskrankenhaus Ansbach gestorben und auf dem Nürnberger Südfriedhof beigesetzt worden ist, soll offenbar nicht gestört werden.

Eine zweite Obduktion des Leichnams sei nicht notwendig. Das geht aus einem Schreiben von Justizminister Winfried Bausback (CSU) an den Landtagsabgeordneten Peter Bauer (Freie Wähler, Kreis Ansbach) hervor. Bauer hatte den Minister schriftlich aufgefordert, aus Gründen der Rechtssicherheit eine zweite Obduktion anzuordnen.

In dem Schreiben, das zwangsläufig auch gruselige Details der Obduktion beinhaltet, werden mit Bezug auf Gutachten der Rechtsmediziner aus Erlangen auffallende Verfärbungen der Haut im Halsbereich des Toten als Folge der speziellen Untersuchung der Weichteile am Hals erklärt.

Wie ist Jürgen Mollath ums Leben gekommen?

Entsprechende Fotos des Leichnams, die Gustl Mollath gut zwei Wochen nach dem Tod seines Bruders angefertigt und der Staatsanwaltschaft übermittelt hatte, veranlassten diese, ein Ermittlungsverfahren (gegen Unbekannt) wegen Verdachts der Körperverletzung einzuleiten.

Mollath hatte in einer Anzeige den Verdacht geäußert, dass sein Bruder misshandelt worden sein könnte. Die Verfärbungen der Haut im Halsbereich des Toten sind es weniger, die Bauer an seiner Forderung nach einer erneuten Obduktion festhalten lassen.

"So klar, wie es dargestellt wird, ist die Todesursache nicht"

Zur AZ sagte er: "Eine massive Verletzung am Hinterkopf ist dokumentiert. Die Stelle liegt deutlich neben der Naht, die durch die Obduktion entstanden ist. Aber die Verletzung taucht nicht im Obduktionsbericht auf; auch im Schreiben des Ministers wird sie nicht erwähnt. Da besteht Aufklärungsbedarf."

Abgeschlossen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren auch ohne erneute Obduktion noch nicht. Ausgehend von der Anzeige Gustl Mollaths wurde von der Staatsanwaltschaft bei der Rechtsmedizin Erlangen ein toxikologisches Gutachten angefordert. Dazu waren zuvor im Bezirkskrankenhaus Ansbach die Behandlungsunterlagen sichergestellt worden. Die toxikologische Analyse ist dem Schreiben Bausbacks zufolge noch nicht abgeschlossen.

Von einer Fremdeinwirkung, die zum Tod geführt haben könnte, geht die Staatsanwaltschaft nicht aus. Anhaltspunkte für Fremdverschulden lägen nicht vor, heißt es im Obduktionsbericht – und im Schreiben Bausbacks.

Bauer wird seine Bedenken nicht los: "So klar, wie es von den Behörden dargestellt wird, ist die Todesursache nicht, wenn es offene Fragen gibt. Das hat nichts mit Verschwörungstheorien zu tun."

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