Mollath-Prozess: Zeuge zu Bewährungsstrafe verurteilt

5000 Euro Strafe muss ein Zeuge wegen Meineides im spektakulären Verfahren gegen Gustl Mollath zahlen.
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Strafzahlung wegen Meineids im Fall von Gustl Mollath
dpa Strafzahlung wegen Meineids im Fall von Gustl Mollath

Regensburg - Fast drei Jahre nach dem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath ist ein Zeuge wegen Meineides verurteilt worden. Das Amtsgericht Regensburg verhängte gegen den Zahnarzt aus Bad Pyrmont (Niedersachsen) am Mittwoch eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, setzte diese aber zur Bewährung aus. Zudem muss der Angeklagte 5.000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung der Richter hatte der ehemalige Freund der Familie Mollath bei seiner Aussage in dem Verfahren im Juni 2014 vor dem Landgericht Regensburg bewusst die Unwahrheit gesagt. Dabei hatte er sogar einen Eid auf seine Aussage geschworen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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