Mollath-Prozess beginnt am 7. Juli

Der Prozessbeginn des Wiederaufnahmeverfahrens gegen Gustl Mollath beginnt am 7. Juli. Einem erneuten psychologischen Gutachten wird sich Mollath dann nicht weiter entziehen können.
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Hat sich bisher gegen ein erneutes psychologisches Gutachten gewehrt: Gustl Mollath.
dpa Hat sich bisher gegen ein erneutes psychologisches Gutachten gewehrt: Gustl Mollath.

Regensburg – Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnt am 7. Juli vor dem Landgericht Regensburg. Bis zum 14. August seien 17 Verhandlungstermine anberaumt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Insgesamt sind 42 Zeugen geladen. Neben einigen Gutachtern aus den vorherigen Verfahren sind drei Sachverständige mit den Fachrichtungen forensische Psychiatrie, Rechtsmedizin und Kfz-Schäden vorgesehen. Der 57 Jahre alte Nürnberger Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft hatten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Erst im Vorjahr wurde er nach sieben Jahren entlassen. In dem jetzigen Verfahren soll der Psychiater Norbert Nedopil ein Gutachten erstellen. Bislang hat sich Mollath einer erneuten psychiatrischen Begutachtung aber verweigert.

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