Mollath-Bruder: Staatsanwalt stellt die Ermittlungen ein

Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem Tod von Gustl Mollaths älterem Bruder Jürgen (70) eingestellt. Nach Angaben von Behördensprecher Michael Schrotberger hätten umfangreiche rechtsmedizinische und toxikologische Untersuchungen keinerlei Hinweise auf ein mögliches Fremdverschulden ergeben.
von  Helmut Reister
Gustl Mollath zweifelt an der offiziellen Version der Todesursache seines Bruders.
Gustl Mollath zweifelt an der offiziellen Version der Todesursache seines Bruders. © dpa

Ansbach - Jürgen Mollath war Anfang September im Bezirkskrankenhaus Ansbach gestorben. Hautverfärbungen im Halsbereich und Verletzungen am Schädel des Toten veranlassten seinen Bruder Gustl, eine Anzeige wegen möglicher Misshandlungen zu erstatten. Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren ein.

Hinweise auf mögliche Gewaltexzesse, denen Jürgen Mollath im Bezirkskrankenhaus Ansbach ausgesetzt gewesen sein könnte, fanden sich den Angaben Schrotbergers zufolge jedoch nicht. Die Hautverfärbungen im Bereich des Halses seien typische, durch Blutablagerungen entstehende Totenflecken, die Verletzungen am Schädel die "Überbleibsel" der Obduktion.

Der Ansbacher Landtagsabgeordnete Peter Bauer (Freie Wähler), selbst Arzt und mit pathalogischen Erfahrungen ausgestattet, ist aufgrund ihm vorliegender Detailaufnahmen der Leiche noch immer nicht restlos davon überzeugt, dass das Verletzungsbild mit den Eingriffen einer Obduktion in Übereinstimmung zu bringen sei.  In einem Schreiben an Justizminister Winfried Bausback, der wiederum die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg mit der Berichterstattung beauftragte, hatte Bauer sogar eine zweite Obduktion verlangt.

Wirbel um Todesursache nur ein "Sturm im Wasserglas"?

Für Unruhe, die sich nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Ansbach inzwischen als "Sturm im Wasserglas" entpuppt hätte, hatte der Hinweis des Mollath-Anwalts in seiner Anzeige ausgelöst, dass die Patientenakten von Jürgen Mollath in den letzten Tagen vor seinem Tod nicht in den Akten vorhanden seien und daher auch nicht feststehe, wie er im Bezirkskrankenhaus medikamentiert worden sei.

Die "verschwundenen" Patientenakten von Jürgen Mollath waren den Worten Schrotbergers zufolge das kleinere Problem. "Die Patientenakten", so der Oberstaatsanwalt, "waren von Anfang komplett vorhanden, allerdings nicht richtig eingeordnet. Das hat für etwas Verwirrrung gesorgt." Die Vollständigkeit der Patientenakte wird seinen Worten zufolge auch durch ein Gutachten der Rechtsmedizin Erlangen belegt.

Von dort kommt auch das toxikologische Gutachten, das die Staatsanwaltschaft Ansbach in Auftrag gegeben hat. Auch das liefert den Behördenangaben zufolge keine Hinweise auf Ungewöhnlichkeiten. "Der toxikologische Befund hinsichtlich der Verabreichung von Medikamenten deckt sich vollkommen mit den Angaben in den Patientenakten", erklärte Schrotberger.

Jürgen Mollath, so das zusammenfassende Resümee der Ansbacher Ermittler, starb aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes an Herz- und Kreislaufversagen.

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