Modellflieger contra Jagd: Auf die Mondphase kommt es an
Augsburg (dpa/lby) - An Vollmondtagen können sich Jäger und Modellflieger leicht ins Gehege kommen. Dies ist jedenfalls die Erkenntnis eines Zivilprozesses vor dem Augsburger Amtsgericht. Wie es am Montag berichtete, hatte eine Jagdpächterin einen benachbarten Modellfliegerverein verklagt, weil die Freizeitpiloten angeblich ihre Flugzeuge abends zu lange fliegen lassen. Dadurch werde die Wildschweinjagd erschwert, argumentierte die Jägerin (Az. 14 C 2528/18).
Die Modellflugfans dürfen nach der amtlichen Genehmigung ihre Maschinen ohnehin nur bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang steigen lassen. Die Jägerin wollte aber erreichen, dass die Vereinsmitglieder sich ab diesem Zeitpunkt auch gar nicht auf ihrem Grundstück aufhalten dürfen - auch das gemeinsame Biertrinken oder Kartenspiel störe die Jagd.
Letztlich einigte man sich vor Gericht auf einen Vergleich. Demnach verlassen die Modellflieger sieben Tage vor und zwei Tage nach dem astronomischen Vollmond ihr Gelände eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang. "Hierbei handelt es sich um die Zeiten im Mondzyklus, die für die Wildschweinjagd besonders erfolgversprechend sind", erklärte Gerichtssprecherin Elke Bethge. Im Gegenzug sei die Jägerin damit einverstanden, "dass an Donnerstagen und Freitagen, die nicht unter die Vollmondreglung fallen", das Gelände noch bis zu 90 Minuten nach dem Sonnenuntergang genutzt werden darf.