Mit schwarzer Magie brachte er seine Freundin zum Sex
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Jamal S. seine damalige Lebensgefährtin im Sommer 2006 vergewaltigt. Doch der 38-Jährige kam vor dem Landgericht mit einem blauen Auge davon.
NÜRNBERG Ihr Glaube an die Schwarze Magie hat Bahir K. (40, Name geändert) zu einer willenlosen Marionette gemacht. Auch wenn gestern in einem Prozess vor dem Nürnberger Landgericht nur die Spitze des Eisberges zum Vorschein kam, steht eines fest: Ihr langjähriger Lebensgefährte, Jamal S. (38), hat die bizarren Vorstellungen der Frau schamlos ausgenutzt. Ihm ging es um Sex.
Das Ermittlungsverfahren glich einer Zeitreise zurück ins finsterste Mittelalter.
Das Ermittlungsverfahren (254 Js 17624/06) gegen den aus dem Irak stammenden Mann glich einer Zeitreise zurück ins finsterste Mittelalter. In einem halben Dutzend Vernehmungen hatte Bahir K. den Ermittlern einen tiefen Einblick in ihre komplizierte Beziehung zu Jamal S. gewährt. Sie glaubte allen Ernstes daran, dass ihr Lebensgefährte über magische Zauberkräfte verfüge, denen sie hilflos ausgesetzt sei.
So schilderte Bahir K. zum Beispiel, dass sie nur deshalb mit ihm intim geworden sei, weil er ihr damit gedroht habe, sie anderenfalls in einen Hund zu verwandeln.
Ihre abstruse Gedankenwelt übertrug Bahir K. auch auf ihre Tochter
Ihre abstruse Gedankenwelt übertrug Bahir K. den Ermittlungsakten zufolge auch auf ihre Tochter. Deren aufwühlende Träume im Pubertätsalter deutete sie als eine Art Besessenheit. In eine psychische Zwickmühle geriet die Frau in diesem Fall deshalb, weil sie davon ausging, dass ihr mit Zauberkräften ausgestatteter Lebensgefährte ihre Tochter von der „Besessenheit“ befreien könne.
Brennende Zigarette auf dem Rücken ausgedrückt
Duldete sie deshalb auch die Tätlichkeiten ihres Freundes gegenüber den drei Kindern? Neben heftigen, teilweise mit der Faust geführten Schlägen räumte Jamal S. vor Gericht auch ein, auf dem Rücken des jüngeren und behinderten Sohnes eine Zigarette ausgedrückt zu haben. Während der Ermittlungen gegen ihn kam auch der Verdacht auf, dass der Mann eine Tochter der Frau sexuell missbraucht hatte. Dieses Verfahren wurde jedoch ohne tiefergehende Nachforschungen von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil die Vorfälle bereits verjährt gewesen wären.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat Jamal S. seine damalige Lebensgefährtin im Sommer 2006 vergewaltigt. Um diesen Beweis zu führen, wäre die gerichtliche Aussage von Bahir K. notwendig gewesen. Doch dazu war sie wegen ihrer schwer angeschlagenen Psyche nicht in der Lage. Deshalb wurde Jamal S., der in seiner Heimat Irak bereits im Gefängnis saß und dort gefoltert wurde, von Richter Thomas Gruber auch nur wegen Körperverletzung und Nötigung zu 22 Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Helmut Reister
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