Mit 120 in ein Auto gerast: Münchner muss vier Jahre in Haft
München (dpa/lby) - Die Sonne ist gerade untergegangen - dunkel ist es aber noch nicht. Mit über 120 Stundenkilometern rast an jenem Septemberabend ein Mann am Steuer seines Geländewagens durch den Münchner Osten. Erlaubt ist Tempo 50. Die Ampel an einer Kreuzung schaltet auf Grün, als der Fahrer herandüst. Er rast ungebremst in ein Auto, das gerade anfahren will. Die vier Insassen kommen aus Frankreich, unter anderem eine Mutter mit ihren zwei erwachsenen Kindern auf Besuch bei Verwandten. Die Geschwister und ein Freund sterben bei beziehungsweise nach dem Crash.
Das Amtsgericht München hat den Fahrer des Geländewagens am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt. Die Richterin und die drei Schöffinnen sprachen den 62-Jährigen der fahrlässigen Tötung schuldig. Die Richterin sprach von einem der schwersten Verkehrsunfälle in der Landeshauptstadt seit Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Warum der Mann so schnell unterwegs war, konnte das Gericht nicht klären. Es habe keinen technischen Defekt gegeben, sagte die Richterin. Außerdem habe der Fahrer keinen Anfall oder einen Blackout am Steuer gehabt. Auch Alkohol oder Drogen seien nicht im Spiel gewesen. Sie stellte fest: "Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum man dort so schnell fährt."
Mehrere Zeugen sagten vor Gericht aus, dass der Fahrer viel zu schnell über die Straße gerast sei. Ein Mann, der damals selbst als Autofahrer an der Kreuzung gewartet hatte, erinnerte sich, dass der Angeklagte mit seinem Wagen "kerzengerade ins Heck" des Autos der Franzosen gerammt sei.
Der Zeuge hatte wenig später eine schwer verletzte Frau aus dem Wrack gezogen. Sie überlebte den Unfall, kann aber nach Angaben ihrer Familie nicht mehr richtig gehen und ist auf Hilfe angewiesen. Die Richterin dankte dem Zeugen für seine Zivilcourage: Er habe der Frau das Leben gerettet. Die anderen drei Opfer, alle im jungen Erwachsenen-Alter, hätten ihr Leben "gerade erst noch vor sich gehabt."
Der Angeklagte, der sich bei dem Unfall laut Polizei nur leicht verletzt hatte, schwieg überwiegend und starrte fast die ganze Zeit regungslos auf die Richterbank. Über seinen Anwalt entschuldigte sich der 62-Jährige bei den Angehörigen. Persönlich äußerte sich der Angeklagte nicht zu den konkreten Vorwürfen. Er sei seit dem Unfall ein gebrochener Mann, erklärte sein Anwalt.
Das Gericht sei von der Entschuldigung nicht überzeugt, sagte die Richterin. Sie erließ zuzüglich zur Haftstrafe eine lebenslange Führerschein-Sperre.
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