"Mir langts...": Kabarettistischer Satz beschäftigt Gericht

München (dpa/lby) - Diesen Fall müssen möglicherweise nicht Juristen, sondern Germanisten klären: Eine Münchner Plattenfirma will einem Unternehmer verbieten, einen Satz, der aus der Feder der Kabarettistin Martina Schwarzmann stammen soll, auf T-Shirts zu drucken. Im Urheberrechtsstreit um den Spruch "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" hat es am Dienstag vor dem Landgericht München I erst einmal keine Einigung gegeben.
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Die Kabarettistin Martina Schwarzmann singt. Foto: Armin Weigel/Archivbild
dpa Die Kabarettistin Martina Schwarzmann singt. Foto: Armin Weigel/Archivbild

München (dpa/lby) - Diesen Fall müssen möglicherweise nicht Juristen, sondern Germanisten klären: Eine Münchner Plattenfirma will einem Unternehmer verbieten, einen Satz, der aus der Feder der Kabarettistin Martina Schwarzmann stammen soll, auf T-Shirts zu drucken. Im Urheberrechtsstreit um den Spruch "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" hat es am Dienstag vor dem Landgericht München I erst einmal keine Einigung gegeben.

Ob der Satz eine seit Jahrhunderten bestehende bayerische Redewendung oder tatsächlich eine Neuschaffung von Schwarzmann ist, lässt sich allerdings nicht so einfach klären. Der Beklagte behauptet, den Spruch von seiner Mutter zu kennen und diese habe ihn wiederum von ihrem Vater. Außerdem könne er "Hunderte von Zeugen nennen, die den Spruch aus der Kindheit und Jugend kennen". Die Klägerseite ist hingegen überzeugt, dass der Satz erst 2008 mit dem Lied "Mia glangt, dass i woaß, dass i kannt" von Martina Schwarzmann bekannt wurde.

Das Angebot des Beklagten, die Kabarettistin mit einem Euro pro T-Shirt am Verkauf zu beteiligten, wies die Gegenseite ab. Ende Juni soll bei einem weiteren Termin wohl entschieden werden, dass ein Sachverständiger mit einem sprachwissenschaftlichen Gutachten beauftragt werden soll, um den Ursprung des Satzes zu belegen.

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