"Mir langts": Gericht will Gutachten über bayerischen Satz

München (dpa/lby) - Der Urheberrechtsstreit um den Satz "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" geht weiter. Ein Experte für bayerischen Dialekt soll nun klären, ob der Spruch wirklich alt oder neu erfunden ist.
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Landgericht München I. Foto: Sven Hoppe/Archivbild
dpa Landgericht München I. Foto: Sven Hoppe/Archivbild

München (dpa/lby) - Der Urheberrechtsstreit um den Satz "Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad" geht weiter. Ein Experte für bayerischen Dialekt soll nun klären, ob der Spruch wirklich alt oder neu erfunden ist. "Es wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt", sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Den entsprechenden Beweisbeschluss habe die Zivilkammer des Landgerichts München I gefasst.

Um den Ursprung des Satzes streiten sich seit Ende Mai ein T-Shirt-Hersteller und eine Münchner Plattenfirma. Der Unternehmer hatte den Spruch auf T-Shirts gedruckt. Er behauptete zum Prozessauftakt, der Satz sei eine bestehende Redewendung, die er von seiner Mutter kenne - und diese habe sie von ihrem Vater übernommen. Außerdem könne er "Hunderte von Zeugen nennen, die den Spruch aus der Kindheit und Jugend kennen".

Die Plattenfirma will den Abdruck des Satzes verbieten. Sie hat den T-Shirt-Hersteller wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Der Spruch sei erst 2008 mit dem Lied "Mia glangt, dass i woaß, dass i kannt" der Kabarettistin Martina Schwarzmann bekanntgeworden, argumentiert die Plattenfirma. Das Angebot des Beklagten, die Kabarettistin mit einem Euro pro T-Shirt am Verkauf zu beteiligen, lehnte die Gegenseite beim Prozessauftakt ab.

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