Ministerium will mehr Strafbefehle und weniger Verhandlungen

München (dpa/lby) - In der Coronakrise empfiehlt das bayerische Justizministerium Staatsanwälten, weniger anzuklagen und mehr auf Strafbefehle zu setzen. "Die Staatsanwaltschaften wurden gebeten, in geeigneten Verfahren anstelle einer Anklage einen Strafbefehl zu beantragen", teilte das Ministerium mit.
von  dpa
Der Justizpalast in München. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
Der Justizpalast in München. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild © dpa

München (dpa/lby) - In der Coronakrise empfiehlt das bayerische Justizministerium Staatsanwälten, weniger anzuklagen und mehr auf Strafbefehle zu setzen. "Die Staatsanwaltschaften wurden gebeten, in geeigneten Verfahren anstelle einer Anklage einen Strafbefehl zu beantragen", teilte das Ministerium mit. "Auch dadurch können unter bestimmten Umständen Hauptverhandlungen vermieden werden."

Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass es eine Verhandlung gegeben hat. Legt ein Beschuldigter Einspruch gegen den Strafbefehl ein, kommt es doch noch zur Hauptverhandlung. Ohne Einspruch gleicht ein Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil. Das geschieht vor allem bei Verkehrsdelikten. Per Strafbefehl können nur Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr auf Bewährung verhängt werden.

Das Ministerium hatte Gerichte bereits dazu aufgerufen wegen der rasanten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus, nur noch in absolut notwendigen Fällen im Gerichtssaal zu verhandeln. Nun konkretisierte es, was das bedeutet: Hauptverhandlungstermine sollen möglichst nur noch in Haft- und Unterbringungssachen durchgeführt werden, in Verfahren, bei denen Verjährung droht oder sonstige Fristen einzuhalten sind und in lang andauernden Verfahren, die sich schon in einem fortgeschrittenen Stadium befinden und sonst neu aufgerollt werden müssten. Auch in Zivilverfahren sollen Verhandlungstermine möglichst nur in eilbedürftigen und dringenden Fällen stattfinden - zum Beispiel in Familien-und Betreuungssachen, in denen es beispielsweise um Gewaltschutz oder Kindeswohlgefährdungen geht.

Der Zugang zu Gerichtsverhandlungen sei weiterhin grundsätzlich möglich, weil die Öffentlichkeit gewährleistet werden müsse. "Gäste oder nicht am Verfahren beteiligte Personen werden dringend gebeten, auf nicht notwendige Besuche bei Gericht zu verzichten", teilte das Ministerium mit.

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