Ministerium erklärt: Wann ist Autowaschen erlaubt

München (dpa/lby) - Die Tücken der Ausgangsbeschränkung in Bayern während der Corona-Krise liegen manchmal im Detail: Beim Thema Autowaschen beispielsweise ist es entscheidend, ob man dies aus Privatvergnügen macht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist. "Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben", erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag in München.
von  dpa
Ein Auto wird in einer Waschstraße gereinigt. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild
Ein Auto wird in einer Waschstraße gereinigt. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild © dpa

München (dpa/lby) - Die Tücken der Ausgangsbeschränkung in Bayern während der Corona-Krise liegen manchmal im Detail: Beim Thema Autowaschen beispielsweise ist es entscheidend, ob man dies aus Privatvergnügen macht oder es eine berufliche Notwendigkeit ist. "Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben", erläuterte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Donnerstag in München. Allerdings stelle es im Privatbereich keinen triftigen Grund dar, seine Wohnung zu verlassen. Wer also nur seine freie Zeit nutzt, um das eigene Auto zu säubern, verstößt gegen die seit dem Wochenende und bis 3. April gültige Ausgangsbeschränkung.

Anders sieht es aus, wenn man für den Job mit einem sauberen Auto unterwegs sein will oder muss: "Eine Inanspruchnahme solcher Dienstleistungsbetriebe ist im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erlaubt", erklärte der Ministeriumssprecher weiter. "Insoweit ist im jeweiligen Einzelfall zu differenzieren."

Am Dienstag hatte die Polizei in Amberg berichtet, dass ein Mann wegen einer Ordnungswidrigkeit angezeigt wurde, der sein Auto in einer Selbstbedienungswaschanlage gereinigt hatte. Dies hatte in der Öffentlichkeit Fragen aufgeworfen, ob Waschstraßen schließen müssen.

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