Ministerium: Bislang keine Corona-Fälle in Gefängnissen

Wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, kann sich das Coronavirus schnell verbreiten. Bayerns Gefängnisse hatten bislang Glück. Damit das so bleibt, hat das Ministerium Vorschriften erlassen, die viele Häftlinge trifft - einige aber freuen könnte.
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Justizbeamte stehen auf einem Flur der JVA Neuburg-Herrenwörth. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild
dpa Justizbeamte stehen auf einem Flur der JVA Neuburg-Herrenwörth. Foto: Lino Mirgeler/dpa/Symbolbild

München (dpa/lby) - Die Gefängnisse in Bayern sind bisher von dem neuartigen Coronavirus verschont geblieben. "Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es im bayerischen Justizvollzug bislang keinen Fall einer Infektion eines Gefangenen oder Bediensteten mit dem Corona-Virus", teilte das bayerische Justizministerium auf Anfrage mit (Stand Mittwoch, 18. März).

Damit das nach Möglichkeit so bleibt, wird der Haftantritt in einigen Fällen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das gilt für Menschen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, weil sie eine Geldstrafe nicht gezahlt haben, für Jugendarrest in bestimmten Fällen oder für Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten.

Außerdem dürfen Häftlinge in allen 36 Justizvollzugsanstalten in Bayern bis zum 19. April keinen Besuch empfangen - mit Ausnahme von Rechtsanwälten. "Die Maßnahme dient dem Schutz der Gefangenen vor einer möglichen Ansteckung", betont das Ministerium. Zum Ausgleich dürfen die Gefangenen häufiger telefonieren.

"Wir müssen verhindern, dass der Erreger in die Anstalt kommt", sagt Ralf Simon, Vorsitzender der Gewerkschaft Justizvollzug Bayern, der Deutschen Presse-Agentur. "Es ist - wie überall - eine Ausnahmesituation." Bislang habe es seiner Kenntnis nach zwei Corona-Verdachtsfälle in bayerischen Gefängnissen gegeben, die sich aber glücklicherweise nicht bestätigt hätten.

"Das wird schon eine schwierige Situation noch werden", sagt Simon. "Auch die Gefangenen werden älter, wir haben schon einige, die zu Risikogruppen zählen." Gleichzeitig müsse man aber darauf achten, dass durch die neuen Einschränkungen wie ein Besuchs- und Ausgangsverbot kein zu großer Frust bei den Gefangenen entstehe. "In Italien hat es ja Unruhen in Gefängnissen gegeben."

Sollte es zu einem Verdachtsfall kommen, werde Quarantäne des Betroffenen und seiner Kontaktpersonen angeordnet, teilte das Ministerium mit. Sollte ein infizierter Häftling intensivmedizinisch betreut werden müssen, werde er dafür in eine entsprechende Klinik außerhalb der Gefängnismauern verlegt.

Basis für den Umgang mit der Corona-Bedrohung in Gefängnissen ist ein Rahmenplan für eine Influenza-Pandemie aus dem Jahr 2005. "Die darin enthaltenen Maßnahmen sind für alle Infektionskrankheiten und somit auch für Infektionen mit dem Coronavirus relevant", teilte das Ministerium mit. Teil des Plans sind beispielsweise die Anschaffung von Infektionsschutzmaterial oder Umbauten, um Erkrankte und Verdachtsfälle abgetrennt unterbringen zu können.

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