Ministerin in der Kritik: Erneut Schlampereien bei Bayern-Ei?
München - Die bayerische Staatsregierung kommt im Skandal um die Firma Bayern-Ei in immer größere Erklärungsnot: Entgegen der Behauptungen von Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf (CSU), wonach für die Bevölkerung in Zusammenhang mit dem Salmonellenausbruch im Sommer 2014 keinerlei Gefahr bestanden habe, spricht die Regensburger Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage von 86 Fällen. So viele Erkrankte gab es den Ermittlern zufolge in Deutschland durch verseuchte Eier aus der Produktion von Bayern-Ei.
Etliche der Betroffenen stammen nach Informationen von BR und Süddeutscher Zeitung aus Bayern. Scharf hingegen hatte betont, dass es lediglich zwei Infizierte ohne Symptome gegeben habe, die mit Bayern-Ei in Verbindung standen. Dabei solle es sich um Mitarbeiter der Firma gehandelt haben. Von Erkrankten in Bayern oder im übrigen Deutschland war bei Scharf nie die Rede.
Lesen Sie auch: Salmonellen-Epidemie - Ministerin kritisiert "Verunglimpfung der Behörden"
Der Widerspruch erklärt sich damit, dass die bayerischen Verbraucherschutzbehörden – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft Regensburg – wichtige Schritte zur Aufklärung des Salmonellenausbruchs unterlassen haben: Schritte, die laut Weltgesundheitsorganisation WHO und der Europäischen Seuchenschutzbehörde zum Einmaleins des Verbraucherschutzes gehören.
Offenbar haben Behörden während des Salmonellenausbruchs die Bayern-Ei-Lieferwege im Freistaat nicht oder nur unzureichend untersucht. Deshalb haben sie keinen Zusammenhang zwischen Erkrankten und der Firma gesehen.
Offenbar fragte niemand bei Zwischenhändlern nach, wohin die Eier geliefert wurden
Mehrere Zwischenhändler von Bayern-Ei-Eiern bestätigten BR und SZ, dass zur Zeit des Salmonellenausbruchs weder das Verbraucherschutzministerium noch das Landesamt für Lebensmittelsicherheit (LGL) noch die zuständigen Gesundheitsämter bei ihnen nachgefragt hätten, wohin die offenbar verseuchten Eier geliefert wurden. Nach internationalem Standard ist genau das aber bei der Aufklärung eines möglichen Krankheitsausbruchs unverzichtbar.