Mindestens 547 Gewaltopfer bei Regensburger Domspatzen

Mehrere Hundert Chorknaben der Regensburger Domspatzen sind zwischen 1945 und den 1990er Jahren misshandelt worden. Der mit der Aufklärung des Skandals betraute Anwalt legt nun seinen Abschlussbericht vor.
AZ/dpa |
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Am Dienstag soll der Abschlussbericht zum gigantischen Missbrauchsskandal bei den Regensburger Domspatzen vorgestellt werden.
dpa Am Dienstag soll der Abschlussbericht zum gigantischen Missbrauchsskandal bei den Regensburger Domspatzen vorgestellt werden.

Regensburg - Mindestens 547 Chorknaben der Regensburger Domspatzen sind Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden. Das geht aus dem am Dienstag vorgelegten Abschlussbericht zum Missbrauchskandal bei dem weltberühmten Chor hervor. Der mit der Aufklärung beauftragte Rechtsanwalt Ulrich Weber gab auch dem früheren Domkapellmeister Georg Ratzinger, dem Bruder des emeritierten Papstes Joseph Ratzinger, eine Mitschuld: Ihm seien "sein Wegschauen, fehlendes Einschreiten trotz Kenntnis vorzuwerfen".

Die "schlimmste Zeit ihres Lebens"

Vor allem in der Vorschule, aber auch im Gymnasium sei es zu Gewalt gegen Schüler gekommen, sagte Weber. Die Vorfälle körperlicher Gewalt seien mit wenigen Ausnahmen verboten und strafbar gewesen, die sexuellen Übergriffe ohnehin. Die Fälle sind jedoch verjährt und somit strafrechtlich nicht mehr relevant.

Verantwortlich für die Gewalt seien in vielen Fällen der Direktor der Vorschule und sein Präfekt gewesen, sagte Weber. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass nahezu alle Verantwortungsträger bei den Domspatzen zumindest ein Halbwissen über Gewaltvorfälle gehabt hätten. Weber sprach von einer "Kultur des Schweigens". Der Schutz der Institution habe im Vordergrund gestanden.

Betroffene hätten ihre Schulzeit als "Gefängnis, Hölle und Konzentrationslager" bezeichnet, sagte Weber. Die physische Gewalt sei alltäglich und brutal gewesen. Viele Opfer schilderten die Jahre als "schlimmste Zeit ihres Lebens, geprägt von Angst, Gewalt und Hilflosigkeit".

Die Untersuchung umfasst Fälle zwischen 1945 und Anfang der 1990er Jahre. Die Betroffenen sollen mit jeweils bis zu 20 000 Euro entschädigt werden.

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