Millionen-Streit um einen Buchstaben!
Skurriler Rechtsstreit um einen Buchstaben: Die Erlanger Heitec AG klagte gegen den Konkurrenten Haitec – und gewann nun beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
ERLANGEN Es ging nur um einen einzigen Buchstaben. Doch der kann jetzt Millionen Euro wert sein! Bei der Erlanger Heitec AG, einem der führenden Systemhäuser für Automatisierung und Informationstechnologie in Europa, knallten deshalb die Sektkorken. Grund: Ein überraschender Erfolg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht verurteilte den Branchen-Konkurrenten Haitec AG aus München rechtskräftig, sofort seinen Namen zu ändern – und Schadenseratz zu leisten.
Experten rechneten inzwischen hoch, dass der Sieg vor Gericht etwa einen unteren zweistelligen Millionenbetrag wert ist. Denn das Münchner Unternehmen muss nicht nur alle relevanten Geschäftsdaten wie Rechnungen, Kontoauszüge, Kundennamen, Umsätze und Vertragsabschlüsse offen legen. Sondern rückwirkend ab 15. Oktober 1998 pro Jahr Lizenzgebühren in einer Höhe von bis zu 20 Prozent vom jährlichen Umsatz an die Erlanger bezahlen.
„Das ist ja fast wie ein Sechser im Lotto”, strahlte Heitec-Boss Richard Heindl, der sein Unternehmen innerhalb von 20 Jahren von einem Drei-Mann-Betrieb zu einem Konzern mit über 50 Millionen Umsatz und 600 Beschäftigten ausbaute.
So ist die Heitec AG inzwischen allein in Deutschland an 13 Standorten präsent; dazu kommen drei Niederlassungen in der Slowakei, eine in der Ukraine und eine in der Türkei. Besonders stolz ist der 59-jährige Heindl – früher Schiedsrichter-Betreuer beim Club – auf seinen Kundenkreis. Dazu zählen Siemens, Bosch oder MAN.
Der Erfolg vor dem BGH ist umso beachtlicher, weil Heitec vor der Entscheidung der Karlsruher Richter eigentlich in allen Instanzen verloren hatte. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt hatten noch in den Jahren 1999 und 2000 eine Verwechslungsgefahr zwischen der Heitec und Haitec verneint. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte am 4. August 2005 sogar Heindls Berufung abgewiesen – und eine Revision zum BGH gar nicht erst zugelassen. Erst aufgrund eines aufwändigen Rechtsgutachtens des renommierten Markenpapstes Karl-Heinz Fezer, Professor an der Uni Konstanz, der bereits Süßwarenhersteller Ferrero im Prozess gegen die FIFA beraten hatte, hatte der Bundesgerichtshof die Revision doch noch in letzter Sekunde zugelassen.
Einziger Wermutstropfen: Ob Heindls Firma Heitec allerdings jemals Geld von Haitec erhält, steht noch in den Sternen. Denn das oberbayerische Konkurrenz-Unternehmen (Umsatz knapp 20 Millionen) erwirtschaftete erstmals im Geschäftsjahr 2006/07 einen Gewinn von 300000 Euro – und will nicht zahlen.Werner Haala