Millionen-Bestechung: Immobilien-König vor Gericht

Das Landgericht verurteilte den Nürnberger Thomas F. (40) auch wegen Steuerhinterziehung
NÜRNBERG Mit Schmiergeld in Schwindel erregender Höhe hat einer der bekanntesten Nürnberger Immobilienmakler seine Geschäfte ins Laufen gebracht. Die Quittung dafür, zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 50.000 Euro, stellte ihm am Donnerstag allerdings das Landgericht aus.
Die illegale Vorgehensweise hat Thomas F. (40) von seinem Vater, der die Firma gegründet hatte, übernommen. Gegen den Senior wurde deswegen bereits früher ein Strafverfahren eingeleitet. Jetzt erwischte es auch seinen Sohn. Die Staatsanwaltschaft rechnete ihm vor, dass er mehr als eine Million Euro an Bestechungsgeldern gezahlt hat.
Die Geschäfte liefen blendend
Empfänger der Geldströme war der Mitarbeiter eines Versicherungskonzerns. Er war für das Immobiliengeschäft des Unternehmens zuständig und schaltete für die Abwicklung einzelner Projekte Thomas F. ein. Bei den Provisionen, die der Nürnberger Geschäftsmann kassierte, hielt dann aber auch der bestechliche Mitarbeiter seine Hand auf. Wie sich in der Gerichtsverhandlung herausstellte, funktionierte das Geschäft blendend. 80 Prozent seines Gesamtumsatzes machte Thomas F. auf diese Weise.
Im vergangenen Jahr war Thomas F. wegen Bestechung zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung an das Nürnberger Landgericht zurück. Besser wurde es dadurch für Thomas F. nicht. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich bereits eine zweite Anklageschrift in der Tasche. Weil der Nürnberger Immobilien-König zu dreist vorgegangen war und die Bestechungsgelder dem Finanzamt auch noch als Betriebsausgaben angegeben hatte, musste er sich zusätzlich wegen Steuerhinterziehung verantworten.
Ziel von Thomas F. war eine Haftstrafe auf Bewährung – und er schaffte es. Nach zähen Verhandlungen zeigte Richter Stephan Popp eine erstaunliche Milde. hr