Mieterverein reicht Musterfeststellungsklage ein

Darf eine Immobilienfirma eine Modernisierung Jahre vorher ankündigen, um noch altes Recht zu nutzen? Der Münchner Mieterverein glaubt: Nein. Er hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Ein Novum im deutschen Mietrecht.
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Blick auf Wohnhäuser in München. Foto: Peter Kneffel/Archivbild
dpa Blick auf Wohnhäuser in München. Foto: Peter Kneffel/Archivbild

München (dpa/lby) - Der Münchner Mieterverein hat am Mittwoch die nach eigenen Angaben bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht. Beim Oberlandesgericht (OLG) München klagt der Verein gegen eine Immobilien-GmbH wegen der Ankündigung einer drastischen Mieterhöhung.

Die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 230 Wohnungen im Stadtteil Schwabing sollen nach Angaben des Vereins künftig Mieten zahlen, die bis zu doppelt so hoch sind wie bisher. Grund ist eine Modernisierung, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt worden war, nach Angaben des Mietervereins aber erst in zwei Jahren umgesetzt werden soll.

Es geht dem Immobilien-Unternehmen nach Ansicht des Vereins darum, kurz vor Änderung der rechtlichen Situation zum 1. Januar 2019 "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können, "bei dem anschließende Mieterhöhungen deutlich höher ausfallen dürfen", wie es in einer Mitteilung des Mietervereins vom Mittwoch hieß. Seit Jahresbeginn darf nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf die Mieter umgelegt werden.

"Das kann nicht rechtens sein", sagt Geschäftsführer Volker Rastätter über die Ankündigung des Immobilienunternehmens. "Der Abstand zwischen Ankündigung und Beginn der Maßnahme ist viel zu groß."

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage - bekannt auch in Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal - gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen, das Risiko übernimmt der klagende Verband.

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